Savas vs. Landesanstalt für Medien

Eigentlich verkauft sich Savas` aktuelle Single „Till ab Joe“ auch so schon sehr ordentlich, trotzdem gab es jetzt noch etwas kostengünstige Promotion von der Landesanstalt für Medien/NRW, die dem Sender Viva verboten hatte, den Mitschnitt eines Savas Konzerts weiter auszustrahlen. Die offizielle Begründung lautet wie folgt: “Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat dem Musiksender Viva die Ausstrahlung eines Konzertmitschnitts der Gruppe „Kool Savas“ ab sofort untersagt. Das im Juni 2002 ausgestrahlte Konzert verstößt laut LfM gegen das Verbot, kinder- und jugendgefährdende Sendungen im Fernsehen zu zeigen.“