Der Rechtsstreit um das Sample zu Jay-Zs „Big Pimpin“ hat ein Ende gefunden. Zuletzt waren Jay-Z und Timbaland, der den Track produziert hat, auf 5 Millionen Dollar verklagt worden. Nach einer Reihe von Verhandlungen und Überprüfungen bezüglich Copyright und Sampling hat das Gericht nun die Klage für unzulässig erklärt.
Wir erinnern uns: „Big Pimpin„, Jay-Zs Hitsingle von 2000, kam nicht nur mit einem künstlerisch hochwertigen Video, in dem er Geldscheine von einem fahrenden LKW warf, sondern auch mit einem eingängigen ägyptischen Sample um die Ecke. Für dieses hat Produzent Timbaland sich bei „Khosara, Khosara“ bedient, das von Komponist Baligh Hamdi stammt und sich auf dem Soundtrack des Films „Fata Ahlami“ aus dem Jahr 1960 fand. Später hieß es dann, Timbaland habe gar nicht das Original, sondern eine Coverversion von Hossam Ramzy verwendet.
Bereits 2010 erklärte ein Gericht in Kalifornien die Klage eines Sohnes des 1993 verstorbenen Musikers für unzulässig. Letzte Woche reichte Ahab Joseph Nafal nun eine Klageschrift gegen den New Yorker Rapper und den Produzenten Timbaland ein, in der er sage und schreibe 5 Millionen US-Dollar für die unerlaubte Nutzung des Songs seines Vaters verlangt. Ebenfalls in der Klageschrift genannt werden Roc-A-Fella Records, Def JamRecords, Warner Music Group und die Band Linkin Park, die für ihr Album „Collision Course“ einen Remix von „Big Pimpin“ angefertigt hatten.
Mit einer ähnlichen Klage war Nafal 2007 noch gescheitert, weil er es damals wohl versäumt hatte, alle weiteren Kinder des verstorbenen Komponisten miteinzubeziehen. Nach ägyptischem Urheberrecht muss nämlich jeder einzelne Erbe eines verstorbenen Rechteinhabers der Verwendung des fraglichen Songs zustimmen. Dieser Umstand ermöglicht die Klage überhaupt erst: Die Anwälte von Jay-Z und Timbaland hatten bisher stets argumentiert, ihre Klienten hätten das Sample geklärt, das Gericht hatte im Mai jedoch festgestellt, dass eben nicht alle Kinder Hamdys zugestimmt hätten.