Kollegah steht nach Berufung erneut vor Gericht

Am kommenden Montag muss Kollegah sich erneut vor Gericht verantworten. Am 19. November letzten Jahres wurde er „im Zweifel für den Angeklagten“, also aus einem Mangel an Beweisen, vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Die zuständige Staatsanwältin legte aber Berufung gegen das Urteil ein, da die Zeugenaussagen von Majoe und Kollegahs Bodyguard bei ihr „keinen glaubwürdigen Eindruck hinterlassen“ haben sollen. Gegen die beiden Zeugen wird nun wegen Falschaussage ermittelt. Nun wird das Verfahren also neu aufgerollt. Die Staatsanwaltschaft hatte beim ersten Verfahren anderthalb Jahre ohne Bewährung gefordert.

Am 3. November hatte der Prozess gegen Kollegah begonnen. Der Grund: Im Juni letzten Jahres soll es in einer Disco in Freilassing (Landkreis Berchtesgadener Land, Bayern) zu einer Auseinandersetzung zwischen Kollegah und einem weiteren Discobesucher gekommen sein.

Kollegah soll zusammen mit seinem Bodyguard und seinem Backup Majoe unterwegs gewesen sein. Als das Trio die Disco verlassen wollte, soll ein Gast “Kollegah, du Hurensohn” gerufen haben. Zum weiteren Verlauf der Geschichte gibt es bisher zwei Versionen.

Das angebliche Opfer behauptete, dass das Trio auf ihn zu gekommen sei, obwohl er die Beleidigung gar nicht gerufen habe. Sie hätten ihn mit Fäusten bearbeitet und auch noch auf ihn eingetreten, als er schon am Boden gelegen habe. Er habe dabei Platzwunden und diverse Prellungen erlitten. Als ein Freund ihm zu Hilfe kommen wollte, seien sie auch auf ihn losgegangen und hätten ihm das Nasenbein gebrochen.

Kollegahs Version dagegen lautet, dass er nach besagtem “Hurensohn“-Ausruf in die Raucherlounge gegangen sei und in die Runde fragte habe, wer das gesagt hätte. Er habe den Betreffenden nur zur Rede stellen wollen. Daraufhin seien vier bis fünf Leute auf ihn losgestürmt, wodurch er gezwungen worden sei,  sich zu wehren. Der Richterin gegenüber beteuerte er, dass er absolut gegen Gewalt sei, was er anhand vieler Texte belegen könne. Außerdem argumentierte, er sei Provokationen gewohnt und könne es sich als Künstler und Jurastudent nicht leisten, durch Aggression aufzufallen.