Jay-Z: Ärger wegen Sample

Es ist nicht alles so leicht im Leben eines Jay-Z, wie es für den unbedarften Fan vielleicht aussehen mag. Klar, der Jiggaman bezieht ein absolutes Fantasie-Einkommen, hat Luxusimmobilien auf der ganzen Welt und noch dazu die vielleicht heißeste Sängerin des Planeten als Ehefrau. Aber was nutzt das schon, wenn man seine gesamte Freizeit vor Gericht verbringen darf – entweder, weil man selbst irgendwelche Copyright-Klagen führen muss oder von anderen genau deswegen vor den Richter gezerrt wird? Nein, er hat’s nicht leicht, der Jigga.

So sieht sich Jay Hova nun einer Klage wegen der nicht rechtmäßigen Nutzung des berühmten Samples seiner Hitsingle "Big Pimpin’" ausgesetzt, berichtet "The Hollywood Reporter". Das Original namens "Khosara, Khosara" stammt vom ägyptischen Komponisten Baligh Hamdi und fand als Soundtrack für den Film "Fata Ahlami" aus dem Jahr 1960 Verwendung.

Nun hat ein Gericht in Kalifornien eine Klage des Sohnes des 1993 verstorbenen Musikers gegen Jigga, die Plattenfirma Warner Music, den Musikverlag EMI Publishing, den Fernsehsender MTV (!) und unzählige andere Personen und Institutionen – darunter womöglich auch Deine Mutter – für zulässig erklärt.
In der Klageschrift heißt es, zwar seien die Rechte für die Benutzung des Songs geklärt worden, besagte Rechte hätten sich aber nur auf die komplette, unveränderte Nutzung des Liedes bezogen. Da Produzent Timbaland für "Big Pimpin’" jedoch nur einen Loop der ersten paar Sekunden des Songs verwendet hat, liege eine Abänderung des Originals vor, so die Argumentation von Kläger Osama Ahmed Fahmy.
Nach ägyptischem Recht wäre dafür erforderlich gewesen, die Zustimmung von jedem noch lebenden Nachkommen Baligh Hamdis einzuholen. Da jedoch weder Jigga noch Timbo ein Diplom in Obskuren Ägyptischen Urheberrechtsgesetzen haben, ist dies nicht passiert.

Doch es wird noch komplizierter: Timbaland hat gar nicht "Khosara, Khosara" gesampled, sondern eine gleichnamige Coverversion von Hossam Ramzy aus dem Jahr 1994. Inwiefern das etwas an der Sachlage ändert, ist noch unklar. Ebenso ist nicht bekannt, wie hoch die Summe ist, die der Kläger als Entschädigung fordert.