Dr. Dre gewinnt Rechtsstreit

Ein Gericht in Los Angeles hat gestern entschieden, dass Dr. Dre’s frühere Labelheimat Death Row Records und deren Rechtsnachfolger einzelne Songs seines Debüts „The Chronic“ nicht für Compilations verwerten darf, ohne sich vorher die Erlaubnis des Aftermath-Chefs einzuholen.Desweiteren entschied der Richter, dass dem Doktor 100 Prozent der Einnahmen aus dem digitalen Vertrieb zustehen würden, sprich dass das Album de facto von Dritten auch nicht mehr online angeboten werden kann.

Somit verliert das sinkende Schiff Death Row Records erneut einen Prozess und eine wichtige Einnahmequelle. Das Unternehmen musste im Jahr 2008 Insolvenz anmelden und wurde daraufhin, inklusive aller Songrechte, für 24 Millionen Dollar an die Global Music Group versteigert.

The Chronic“ hat sich bis zum heutgen Tag über sechs Millionen Mal verkauft und zählt zu erfolgreichsten Klassikern des Westcoastrap.