Kanye West: Ärger überall

Wo Kanye West ist, da ist auch Ärger. Dieser Eindruck könnte zumindest entstehen, wenn man sich vor Augen führt, wie viele kleine Prozesse und Streitereien der Louis Vitton Don tagtäglich so austrägt. Nachdem sich Kanye im Falle seines „All of the Lights“-Videos erst Plagiatsvorwürfe gefallen lassen musste und dann auch noch gezwungen war, eine Epilepsie-Warnung in den Clip einzufügen, hat Mr. West nun auch wegen seines „Monster“-Videos eine ganze Menge Stress an der Backe.Die Frauenrechtlerinnen Sharon Haywood und Melinda Tankard haben nämlich eine Petition gestartet und den Musiksender MTV mit Erfolg gebeten, das Video in seiner gegenwärtigen Form nicht mehr auszustrahlen. Die Aktivistinnen kritisierten, „Monster“ sei kein übliches HipHop-Video, in dem spärlich bekleidete Frauen teure Wagen mit noch teurerem Champagner waschen. Stattdessen suggeriere der Clip, es sei erotisch, Frauen auf brutale, sexuell aufgeladene Weise zu ermorden.

Tatsächlich baumeln in dem provokanten Video Frauenleichen von Decken und Kanye spielt mit zwei toten Frauen in seinem Bett, indem er ihre Gliedmaßen wie Puppen bewegt – was die beiden Aktivistinnen als Vergewaltigung interpretieren: „And West practically rapes the dead bodies of two women in bed”, heißt es in der Petition.

Außerdem beschweren sich die beiden Aktivistinnen, das Publikum sei schon so seit abgestumpft, dass es die barbarische Misshandlung von Frauen als normal ansehe: „So great is the level of desensitization that the barbaric treatment of women and girls is seen as normal and to be expected.“ Haywood und Tankard wollen nun auch von Kanyes Plattenfirma Universal erreichen, dass diese sich offiziell vom „Monster“-Video distanziert. Bislang hat sich das Label allerdings noch nicht zum Clip geäußert.

Wenigstens im Gerichtssaal läuft es dagegen für den Louis Vitton Don. Dort hat ‚Ye nämlich in den letzten Tagen gleich zwei Prozesse für sich entscheiden können, einen davon gegen den gefürchteten Plattenboss Suge Knight. Dieser hatte West bereits 2005 verklagt, weil ihm auf einer von Kanye organisierten Strandparty in den Fuß geschossen worden war. Suge Knights Anwalt hat nun jedoch die Klage zurückgezogen, nachdem ein Gericht bereits im letzten Jahr in einer ersten Einschätzung Kanye Recht gab und nicht ihm. Beide Seiten hätten nun wegen der Prozesskosten eine außergerichtliche Einigung erzielt, hieß es.

Auch im Rechtsstreit mit dem Songwriter Vincent „Vince P.“ Peters konnte sich der Rapper aus Chicago durchsetzen. Peters verklagte West wegen der Verletzung von Urheberrechten. Kanyes Hit „Stronger“ vom „Graduation“-Album aus dem Jahr 2007 stamme eigentlich aus seiner Feder, behauptete der Songwriter. West habe den Song durch einen gemeinsamen Geschäftspartner gehört und ihn dann ungefragt für sein Album verwendet. Die Klage wurde nun allerdings im US-Bundesstaat Illinois abgewiesen. Richterin Virginia Kendell urteilte, Peters’ angebliches Original hätte keinerlei Ähnlichkeit mit der „Stronger“-Version, die auf „Graduation“ zu hören ist.

So viel Glück vor Gericht hätte sicher auch gerne R&B-Sänger Akon. Der befindet sich nämlich in einem komplizierten Rechtsstreit mit seiner Booking-Agentur namens „American Talent“. Der Senegalese hatte die Firma auf 750.000 Dollar verklagt, weil diese ihm Einnahmen aus absolvierten Auftritten vorenthalten hätte. Dabei gehe es um einen Betrag in sechsstelliger Höhe, heißt es in der Anklageschrift.

Nun setzt sich „American Talent“ allerdings zur Wehr und dreht sogar den Spieß um. In einer Pressemitteilung weist die Firma sämtliche Anschuldigungen von sich und behauptet, in Wahrheit schulde Akon der Agentur Geld und nicht andersherum. Der R&B-Star habe nämlich unter anderem eigenmächtig Auftritte abgesagt, was „American Talent“ eine ganze Stange Geld gekostet habe.
„In actuality, there are many performances for which Akon and Kon Live Touring Inc. owe American Talent Agency several thousands dollars in fees for dates booked by American Talent Agency and also several thousands of dollars for costs in connection with performances booked by American Talent Agency for which Akon unilaterally canceled or failed to appear, which American Talent Agency has had to absorb on behalf of Akon and Kon Live Touring Inc.”, so das Statement der Agentur. Wer hier wem am Ende des Tages tote Präsidenten aufs Konto überweisen muss, ist noch unklar.