2. Prozesstag im Fall Xatar

Der als „Goldraub von Ludwigsburg“ in die Geschichte eingehende Kriminalfall, findet nun im Stuttgarter Landgericht seine justizmäßige Fortsetzung. Mittendrin, Giwar H., besser bekannt als Rapper Xatar.

Musste der erste Verhandlungstag nach einem Antrag der Verteidigung noch unterbrochen werden, konnte gestern Mittag im Stuttgarter Landgericht dann doch die Anklageschrift verlesen werden.

Zwar hatten auch zur Erföffnung des zweiten Prozesstages die Verteidiger noch versucht das Gericht mit Anträgen zu überschütten, um den Prozess zum Platzen zu bringen, doch alle Taktik half nichts und die Verhandlung nahm ihren Lauf, nachdem der Vorsitzende Richter Jörg Geiger beschlossen hatte, die Anträge der Verteidigung zu einem späteren Zeitpunkt zu prüfen.
So hatten die insgesamt zehn Anwälte der fünf Angeklagten gestern beanstandet, dass die Anklageschrift zu ungenau sei und deshalb rechtlichen Ansprüchen nicht genügen würde. Außerdem beanstandeten sie, dass Richter Geiger für einen Kollegen eingesprungen sei, der das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen abgegeben hat und weil er kurz vor der Pensionierung stehe. „Amtsmüdigkeit kann niemals Anlass dafür sein, dass ein Gericht für ein Verfahren zugeschnitten wird“ argumentierte einer der Verteidiger.

Zudem erklärten sie die Zusammensetzung der Kammer für unrechtmäßig und zwei Schöffen für befangen, da diese die Anklageschrift schon vor dem Verlesen auf ihrem Schreibtisch liegen hatten. Mehrmals zogen sich Anwälte und Richter zu Beratungen zurück, wobei die Angeklagten bei jeder Unterbrechung in Handschellen aus dem Saal geführt und anschließend wieder hereingebracht werden mussten und sich laut einem Bericht der Ludwigsburger Zeitung jedes Mal ihren angereisten 20 Freunden und Bekannten präsentierten.   

Bereits gescheitert ist ein Antrag der Verteidiger vom ersten Prozesstag, in dem diese gefordert hatten, den Prozess einzustellen, da mehrere der Angeklagten im Irak gefoltert worden seien und ihre Auslieferung nach Deutschland einer Entführung geglichen habe. In diesen Punkten urteilte Richter Geiger, dass dies höchstens „in extrem gelagerten Ausnahmefällen“ einem Prozess im Weg stehen würde, er diese Ausnahmefälle hier aber nicht sehe.

Um die Mittagszeit konnte Staatsanwalt Thomas Scheck dann schließlich die Anklageschrift verlesen. In dieser wurde noch einmal die Tat aufgerollt, und die fünf Angeklagten zwischen 22 und 28 Jahren,werden beschuldigt, als Polizisten verkleidet, den Goldtransport in der Nähe von Ludwigsburg gestoppt und unter dem Vorwand einer Steuerfahndung die Ware „beschlagnahmt“ zu haben. Zu diesem Zweck hätten sie die beiden Mitarbeiter des Goldunternehmens gefesselt und diese später in einem Waldstück in der Nähe von Oedheim im Kreis Heilbronn ausgesetzt.

Als erster Zeuge wurde der geschädigte Goldhändler aus Nürnberg in den Zeugenstand gerufen, der das Augenmerk auf einen gewissen Donald S. lenkte, der als Drahtzieher hinter der Aktion vermutet wird. Das Verfahren gegen den schwerkranken Mann musste allerdings vom Hauptverfahren abgetrennt werden, da Donald S. aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig ist.

Er habe aber, laut der Aussage des Nürnberger Goldhändlers, intensiven Kontakt zu dessen Unternehmen gesucht und von einem der Mitarbeiter des Goldhändlers wohl auch den entscheidenden Tipp über den bevorstehenden Transport des Goldes von Bayern nach Pforzheim erhalten.  

Donald S. ist in den 90er Jahren als Opfer eines Justizirrtums bekannt geworden, da er acht Jahre lang für einen Bankraub hinter Gittern saß, den er nicht begangen hatte. Das Verbrechen wurde erst nach seiner Entlassung aufgeklärt, wobei sich herausstellte, dass ein anderer Mann den Raubüberfall verübt hatte.

Das Verfahren gegen Xatar und seine mutmaßlichen Komplizen wird am 15. November mit der Befragung weiterer Zeugen fortgesetzt.