Eminem siegt symbolisch gegen Universal

Der Künstler und sein Label bilden zumeist eine Verbindung, die stets scheinbar nur unter Spannungen funktioniert und meistens drehen sich die Differenzen um das leidige Thema Geld.
So auch im Falle Eminems und Universal Music, genauer gesagt zwischen Slim Shadys alter Produktionsfirma F.B.T. und dem Musikgroßkonzern.Bereits 2004 begann die Fehde beider Parteien, in der F.B.T. zu wenig Beteiligung an den Einnahmen verkaufter Downloads beklagte.
Letztes Jahr weitete sich der Prozess aus, indem F.B.T. genau die Jahre 2003 bis 2008 benannte, in denen Universal einen Großteil der 2,5 Millionen Onlineeinnahmen, die aus dieser Zeit entstanden für sich behielt.
Das Gericht entschied gegen Eminem und seine ehemaligen Arbeitskollegen.

Nachdem dieses Jahr allerdings in Berufung gegangen wurde, entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Streitparteien F.B.T. und Universal sich die Gewinne 50-50 teilen müssten. Grund zur Freude also auch für Eminem, der mittlerweile gar keine aktive Rolle mehr in den Verhandlungen spielte, sondern nur noch als namentliches Beispiel diente.

Entgegen allgemeiner Angaben, dementiert Universal dass es sich hierbei um einen Präzedenzfall handeln könnte, da sich die Absprachen im Plattenvertrag spezifisch seien und somit nich übertragbar, jegliche Gegenbehauptungen entsprechen nicht der Wahrheit: „it should be noted that this ruling sets no legal precedent as it only concerns the language of one specific recording agreement. Any assertion to the contrary is simply not true“

Ob dennoch mit einer Welle wütender Künstler vor Gericht zu rechnen ist, deren Einnahmen sich größtenteils auf Onlineportalen wie iTunes oder gar Klingeltondownloads beziehen, bleibt abzuwarten.