Erneute Klage gegen Universal

Wie wir berichteten, befindet sich die amerikanische Rapperin Remy Ma aus dem Terror Squad Camp zurzeit in Haft, weil sie ihrer ehemaligen Freundin Makeda Barnes-Joseph mit einer Pistole in den Bauch geschossen hat.
Der Vorfall ereignete sich im Jahr 2007, nachdem Remy Ma und ihre Freundin einen Club besucht und die Künstlerin festgestellt hatte, dass ihre Geldbörse fehlte. Sie beschuldigte daraufhin Barnes-Joseph, diese gestohlen zu haben. Es kam zum Streit zwischen den beiden Frauen, in dessen Verlauf Remy Ma eine Waffe zog und mit dieser aus nächster Nähe mehrere Schüsse auf Barnes-Joseph abfeuerte.

Makeda
Barnes-Joseph überlebte die Schüsse mit schweren Bauchverletzungen und Remy Ma wurde im Mai 2008 zu acht Jahren Haft verurteilt.

Neben strafrechtlichen Konsequenzen fordert das Opfer nun aber auch zivilrechtliche Ansprüche  ein und erneuert nun ihre Klage gegen das Label der inhaftierten Rapperin.

Bereits im Jahr 2008 hatte  Barnes-Joseph Anklage gegen die Firma  Universal erhoben, mit der Begründung , die Plattenfirma habe das kriminelle Verhalten von Remy Ma gefördert, indem sie die gewaltverherrlichenden Inhalte ihrer Musik zugestimmt und die Rapperin auch während des Prozesses als Angestellte weiter beschäftigt hätte. 

Im letzten Jahr erreichte das Label, dass die Klage abgewiesen wurde. Ein Urteil, das im letzten Jahr auch von Richterin Betty Owen bestätigt wurde.

Der Anwalt des Opfers, Lauren P. Rysor allerdings, reichte nun einen Schriftsatz ein, um diese Entscheidung anzufechten. Er begründete diese Eingabe damit, dass die Rolle von Reminisce Smith aka  der Künstlerin Remy Ma als Angestellte der Universal Music Group bei der Urteilsfindung nicht ausreichend Beachtung gefunden habe.

So erklärte Rysor gegenüber der Zeitschrift Village Voice, dass Universal ihre Aufsichtspflicht als Arbeitgeber sträflich vernachlässigt und auch während der Untersuchungen die Geschäftbeziehungen aufrecht erhalten haben, indem sie auch weiterhin die Website der Künstlerin verlinkt hätten. Außerdem würde die Firma Künstler in ihrem asozialen Verhalten ermutigen und unterstützen, ausschließlich mit dem Ziel, noch mehr Platten zu verkaufen:

"Failure to supervise, negligent hiring, and negligent retention. [Universal] continued to feature her on their site right after the shooting, and linked their website to Remy Ma’s website.
Universal hires and encourages rap artists to act violently and engage in anti-social behavior in order to sell CDs. Thus, part of the performer’s persona promoted by the company is to ‚keep it real‘ and remain ‚gangsta.’"

In der letzten Woche wurde nun die mündliche Verhandlung über diesen neuerlichen Schriftsatz eröffnet, ein Urteil aber bislang nicht gefällt.

Remy
Ma äußerte kürzlich in einem Radiointerview, dass sie hoffe, dass ihre Gesuche auf Haftverkürzung positiv beschieden werden und sie in Kürze frei komme.
Falls diese Gesuche allerdings scheitern, kann die Künstlerin frühestens im Jahr 2013 auf eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis hoffen.