Four Music VS Fight 4 Music

Es gibt ja immer mal wieder die ein oder andere absurde Klage innerhalb der Musikszene, warum aber bei folgender Geschichte zu rechtlichen Maßnahmen gegriffen wird, weiß wohl nur der Kläger.
Wie wir einer offiziellen Pressemitteilung seitens Fight 4 Music entnehmen können, hat das Rap-Label mit Sitz in Berlin-Weißensee eine Unterlassungsklage von SonyBMG erhalten. Grund dafür: Der Major-Riese sorgt sich, dass es zu Verwechslungen zwischen dem hauseigenen Unternehmen FOUR Music und der angeklagten Plattenfirma kommen könnte.

So könne Fight 4 Music für ein weiteres Sony-Unterlabel gehalten werden, dass sich ausschließlich mit Gangsterrap auseinandersetzt. Dies sei von Bedeutung, da "wir [FOUR Music] den Rapper Massiv in der Vergangenheit betreut haben. In jedem Fall würde die Gefahr bestehen, dass das Publikum eine "gedankliche Verknüpfung" vornimmt, die mit Blick auf die jahrelange Bekanntheit der Marke "SonyBMG" genügt, um eine Verletzung der Marken zu begründen. Schließlich könnte das Publikum auch zu dem Schluss gelangen, dass SonyBMG die Ausstattung des Labels Fight 4 Music unterstützt, so dass auch die Gefahr einer wettbewerbsrelevanten Irreführung besteht."

So also die offizielle Begründung. Ob die ganze Aktion nicht auch ein Nachtreten nach der Trennung von Massiv sein könnte? Nach den Statements von Massivs Management gegenüber der ehemaligen Labelheimat munkelt man schließlich, dass die Trennung doch nicht so gütlich verlief, wie zu Beginn behauptet.