Anwalt mahnt Blogger ab

Es mag für die Blogger von meinrap.de, HypesAreUs und ähnlichen Plattformen ein Schock gewesen sein, als sie urplötzlich einen Brief von der der Anwaltskanzlei Rasch in der Post hatten. Urheberrechtsverletzung wurde den Angeschriebenen vorgeworfen, da sie das kostenlose splash!-Mixtape von DJ Ron und DJ Shusta auf ihren Seiten verlinkten, das, nach Angabe der Hamburger Kanzlei, unauthorisierte Stücke von Künstlern wie Atmosphere, Q-Tip, Method ManRedman und Curse enthalte. Auftragsgeber seien hierbei die Plattenfirmen Warner, Sony und Universal.

Neben einer sofortigen Entfernung des Links und der Zahlung eines "Aufwendungsersatzbetrags", sollte außerdem noch eine beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschrieben werden, die bei jeder zukünftigen Zuwiderhandlung eine Geldbuße von 5001,00 Euro vorsieht. Das ist für Websiten mit Communitys und/oder Kommentarfunktionen nahezu unmöglich, schließlich kann es schon als Verletzung der Urheberrechte betrachtet werden, wenn ein nicht vom Ersteller hochgeladenes Youtube-Video veröffentlicht wird.

Seltsam an dem Fall erscheint, dass der so genannte Aufwendungsersatzbetrag bei den Abgemahnten zwischen 100 und rund 780 Euro schwankt. Des Weiteren scheinen nur Betreiber kleinerer Seiten betroffen zu sein, große Plattformen wie hiphop.de oder mtv.de wurden nicht abgemahnt. Unter den Internetpräsenzen, die das zum kostenfreien Download angebotene Mixtape verlinkten, befand sich kurioserweise auch allesrealrecords.de, die Website von Curse.

Der befand sich via Twitter im Kreuzfeuer der Kritik und reagierte, nachdem er mehrmals betonte, für wie wertvoll er Blogs und Mixtapes halte, zunehmend gereizt. "Sony ist ein Weltkonzern und besitzt die Rechte an meinen Songs. Meint ihr die fragen mich?", so der Musiker. Außerdem betonte er, bereits mit dem Label gesprochen zu haben und die ganze Aktion nicht gut zu heißen. Seitens der Künstlervertreter mit denen wir sprachen heißt es, man selbst habe Clemens Rasch kein Mandat erteilt. Es sei aber nicht auszuschließen, dass dies innerhalb des Konzerns ohne ihr Wissen geschehen sei.

Der Kanzlei-Chef und Geschäftsführer der Promedia AG, einer Gesellschaft, deren Aufgabe es ist, nach Urheberrechtsverletzungen zu suchen, ist für seine Massen-Abmahnungen bekannt. Aktuell soll vor dem Landesgericht Köln geklärt werden, wie eng der Bundesverband der Musikindustrie und die Plattenfirmen wirklich mit Rasch zusammenarbeiten. Den Artikel dazu kann man HIER einsehen. Im Netz finden sich außerdem mehrere Fälle, in denen sich Forumuser vollkommen konsterniert über die urplötzliche Anwaltspost zeigten. Ähnlich überrascht wirkte ein Mitarbeiter der Promedia AG, mit dem wir am Telefon sprachen. Er wisse nichts von einer derartigen Abmahn-Aktion, gerade bei Dingen dieser Größenordnung müsste er aber eigentlich darüber informiert sein.

Handelt es sich also um Trittbretfahrer, die versuchen, Kapital aus der juristischen Unsicherheit kleinerer Seitenbetreiber zu schlagen? Als wir bei der Kanzlei anrufen, ist die zuständige Person zwar nicht zu sprechen, uns wird aber mitgeteilt, dass das mit den Abmahnungen alles seine Richtigkeit habe. Das Aktenzeichen ist definitiv existent, um einen Betrug seitens dritter Parteien handelt es sich dementsprechend nicht. Ob die Anwälte hierbei aber wirklich auf Auftrag der angegebenen Major-Riesen hin handeln, ließ sich bis dato nicht herausfinden.

Wichtig ist vorallem eins: Bevor Ihr einfach blind bezahlt, informiert Euch über Eure Möglichkeiten und auch Eure Pflichten. Helfen kann Euch hierbei wahrscheinlich sowohl die Verbraucherzentrale der jeweiligen Bundesländer (Kontaktdaten und so weiter findet Ihr HIER), als auch die Rechtsanwaltskammer Eurer Stadt. Wie bereits erwähnt, finden sich auch im Netz diverse Diskussionsforen zu ähnlichen Fällen. Informationen könnt Ihr Euch also auch da einholen.