Rapidshare, das mit absoluter Anonymität für die Uploader wirbt, hatte sich innerhalb der letzten Jahre zu einem der beliebtesten und meistgenutzten Sharehoster entwickelt und war somit der Justiz, die zunehmend erfolglos versuchte, die Flut illegaler Downloads durch Verfolgung einzelner Internet-Nutzer einzudämmen, ein Dorn im Auge. Die bisherige Argumentations seitens des Web-Anbieters, lediglich eine Plattform zur Verfügung zu stellen und nicht für den Content verantwortlich zu sein, wurde vom Oberlandesgericht abgewiesen.
In einer Pressemitteilung der GEMA heißt es zu dem gerichtlichen Erfolg: "Der Sharehosting-Dienst ist nach dem Urteil nun selbst dafür verantwortlich, dass eine Veröffentlichung der betreffenden Musikwerke über seine Plattform in Zukunft nicht mehr erfolgt. Die fortlaufende und aufwendige Kontrolle durch die Rechteinhaber ist damit nicht mehr notwendig. […] Die Gerichte erkennen, dass das Argument der Betreiber von Sharehosting-Diensten, eine Kontrolle der gespeicherten Dateien sei technisch nicht möglich, nur vorgeschoben ist. Wenn die GEMA gezielt rechtsverletzende Inhalte auf einem Dienst finden kann, gibt es keinen Grund, warum der Betreiber dazu nicht auch in der Lage sein sollte."
Dass nun einer der Filehosting-Anbieter überhaupt mit 40 Millionen Besucher täglich bei der Überprüfung der hochgeladenen Daten so in die Pflicht genommen wird, könnte innerhalb der Musikszene vielleicht die langerwartete Wende markieren.