"Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält,
für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden."
Diese Nachricht könnten YouTube Nutzer aus Deutschland bald öfter zu sehen bekommen. Das Oberlandesgericht Hamburg entschied heute, dass das Videoportal zukünftig ihr gesamtes Angebot noch strenger überwachen und filtern muss. Der Ausgangspunkt sind zwölf Videos, darunter unter anderem "Zwei kleine Italiener" von Conny Froboess und "Rivers of Babylon", die YouTube auf Drängen der Gema sperren soll. Durch den Erfolg der GEMA im Prozess, ist YouTube gezwungen sieben der zwölf Videos von ihrem Portal zu entfernen. Diese zwölf Videos stehen stellvertretend für einen viel größeren Streit, da YouTube grundsätzlich nicht für die Uploads der Nutzer haftet. Erst bei konkreten Beschwerden der Rechtsinhaber ist das Unternehmen gezwungen die Videos zu sperren. Google benutzt YouTube, um die von den Nutzern hochgeladenen Videos auf der Seite mit immer mehr Werbung zu bestücken.
Gerade das ist für die GEMA der wichtigste Punkt in der Diskussion.
"Wir betrachten Youtube nicht als Service-Provider, sondern in großen Teilen als Content-Provider, der sich Inhalte zu eigen macht und mit Werbung verknüpft" ,so GEMA-Jurist Alexander Wolf.
Das Videoportal ist somit vergleichbar mit einem TV-Sender, der sich ebenfalls selbst darum kümmern muss, dass für das ausgestrahlte Material die Rechte vorhanden sind.
Jedoch stellt sich das Überprüfen für YouTube als fast unlösbare Aufgabe dar. Pro Minute werden ca. 60 Stunden Videos, laut eigener Aussage, hochgeladen. Das gesamte Material zu überprüfen, stellt das Videoportal von Google schon vor eine schwierige Mission, jedoch fordert die Musikindustrie ebenfalls die Überprüfung von Videos, in denen geschütze Musik nur im Hintergrund zu hören ist. Durch Rechtsregeln wie "fair use" in America, bei der kurze Ausschnitte von geschütztem Material verwendet werden darf, wird es für das Internetunternehmen aus Kalifornien noch komplizierter.
Google hat auf Drängen der Musikindustrie erste Schritte eingeleitet und Filter entwickelt, die nichtlizensiertes Material selbstständig erkennt und Videos mit dem selben Inhalt ebenfalls sofort entfernt. Die Filter erkennen auch leichte Veränderungen an den hochgeladenen Daten.
Doch die User haben schon Möglichkeiten gefunden diese Sperren zu umgehen, indem sie zum Beispiel Serien spiegelverkehrt hochladen. Die GEMA verlangt neben den normalen Filtern, die Einführung von Textfiltern, somit würde es schon ausreichen im Beschreibungstext eines Videos den Namen des geschützen Liedes zu nennen damit es sofort von der Plattform verschwindet.
Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass die bisherigen Bemühungen von Google nicht ausreichend sind. Jedoch bedeutet die erste Instanz noch keine endgültge Entscheidung.
Die GEMA und Google sind sc hon seit Jahren im Streit darüber, wieviel eine legale Nutzung von kontrollierter und geschützter Musik kosten sollte. Die GEMA möchte pro Klick auf ein Video bezahlt werden und nicht mehr per Pauschale wie zuvor. Es wurde über Beträge zwischen einem und zwölf Cent pro Klick diskutiert. YouTube nannte die Forderung inakzeptal, mit der Begründung, dass andere Verwertungsgeselschaften in Europa nur einen Bruchteil davon verlangten. Sobald sich beide Seiten auf einen Tarif einigen, könnten auch unbequeme Fehlermeldungen wie die Obenstehende bald der Vergangenheit angehören.