Mehr Verbraucherschutz bei Urheberrechtsverletzungen

Mit einem neuen Gesetzesentwurf setzt sich die Bundesregierung für mehr Verbraucherschutz bei Urheberrechtsverletzungen und gegen unseriöse Geschäftspraktiken ein. Wie das Bundesjustizministerium erklärt, werden sichMassenabmahnungen von Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht damit künftig nicht mehr lohnen.

Das neue Gesetz wird Verbraucher vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen schützen.

Das neue Gesetz soll Kanzleien in Zukunft daran hindern, ein Geschäftsmodell auf überzogenenen  Massenabmahnungen bei Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht aufzubauen. Die Abmahngebühren für Anwälte sollen gesenkt und damit die Kosten für die abnormal, teuren Anwaltsschreiben insgesamt „gedeckelt“ werden. Der Gesetzesentwurf habe somit eine Abmahnung im Grundsatz vergünstigt und die bisherigen Geltungsregeln zu Gunsten des Verbrauchers verändert. Die erste Abmahnung an einen privaten Nutzer werde zukünftig auf den Kostenbetrag von 155,30 Euro festgelegt. Nur im Ausnahmefall seien die vollen Gebühren fällig. 

Der neue Beschluss soll unseriösen Methoden den Anreiz nehmen und dem Missbrauch Schranken setzen. Die Seriösität des Geschäftsverkehrs solle dadurch außerdem wieder gestärkt werden. Auch dem Inkassowesen soll das neue Gesetz einen Riegel vorschieben. „Jetzt ist Schluss mit nebulösen Forderungsschreiben„, so die Verantwortlichen. Die Rechnungen müssen zukünftig genaue Auskunft darüber geben, wie sich der zu zahlende Betrag rechtfertigt und zusammensetzt.

Zuletzt war es eine Abmahngesellschaft, an der Moses Pelham Teilhaber ist, die Insolvenz anmelden musste. Wie rap.de berichtete, steht die Firma DigiProtect unter Verdacht, in den letzten Jahren durch  unrechtliche Abmahnungen hohe Summen Geld eingenommen zu haben.