Glosse: Plant Seyed jetzt den Staatsstreich?

Eigentlich dachte man ja, er wäre schon weg. Ist Seyed aber offensichtlich nicht. Obwohl Kollegah ihn nicht mehr auf Alpha Music haben wollte, kündigt der Wiesbadener sein drittes Album „Engel mit der AK 2“ an.

Soweit, so gut. Kann er ja machen. Wir werden ihn sicher nicht daran hindern. Aber: Was hat es mit dem Titel seiner ersten Single auf sich? Die soll „Paragraph 84“ heißen.

Okay, ich habe anders als Seyeds ehemaliger Labelboss nie Jura studiert. Zum Glück. Ich kann aber googlen. Und was kommt dabei raus? Unter §84 steht im Strafgesetzbuch:

„Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei“

Aha.

Und weiter: „Wer als Rädelsführer oder Hintermann im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes den organisatorischen Zusammenhalt 

1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder
2. einer Partei, von der das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, daß sie Ersatzorganisation einer verbotenen Partei ist, aufrechterhält,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Versuch ist strafbar.“

Plant Seyed den Staatsstreich?

Wie jetzt? Plant Seyed jetzt etwas einen Staatsstreich? Und welche vom Verfassungsgericht verbotene Partei hat er vor, fortzuführen? Infrage kommen nur die Freiheitliche Arbeiter Partei (FAP), die Sozialistische Reichspartei (SRP), eine gescheiterte Fortführung der NSDAP und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Alle drei wären doch ziemlich überraschend.

Oder aber der gute Seyed kommt gar nicht aus Wiesbaden. Sondern aus Österreich. Dort nämlich steht unter dem Paragraph 84 im Strafgesetzbuch:

„Schwere Körperverletzung“

Hm, würde irgendwie besser zu Seyeds Musik und Image passen. Unvergessen schließlich sein Körpereinsatz, als dem Boss auf der Bühne die Sonnenbrille stibitzt worden war. Aber war das in Österreich? Eigentlich nicht.

Es bleibt rätselhaft.