Kachelmann vs. Savas

Freiheit der Kunst vs. Schutz des Persönlichkeitsrecht – ein immer wieder gern erörtertes Themenfeld. Die Freiheit des einen endet da, wo die Freiheit des anderen beginnt – klingt einfach, ist aber in der Praxis, wie so oft, eine Frage der Auslegung.

Das Landgericht Berlin hat gestern in einem allerdings noch nicht rechtskräftigen Urteil entschieden, dass Kool Savas dem Ex-Wettermoderator Jörg Kachelmann eine "schwere Persönlichkeitsrechtverletzung", verursacht durch Beleidigung, zugefügt hat. 10.000 Euro soll Savas dem kürzlich in einem von hohem öffentlichen Interesse begleiteten Prozess wegen Vergewaltigungsvorwürfen freigesprochenen Wetterexperten überweisen.

Savas soll Kachelmann während seiner Tour 2010 mehrfach namentlich beleidigt haben. Als "verfickter Wetterfrosch", "Idiot", "Basstard" oder schlicht als "Arschloch" soll Savas den Ex-Wettermoderator geschmäht haben. Fans von Savas hatten YouTube-Videos hochgeladen, auf denen die Beleidigungen zu hören waren. Dagegen hatte Kachelmann geklagt und Entschädigung sowie Unterlassung eingefordert. Savas hingegen beruft sich auf das Grundrecht der Kunstfreiheit. Außerdem könne er nicht verhindern, dass Fans Konzertmitschnitte illegal ins Internet stellen würden.

Das Berliner Landgericht hielt dagegen, die Aussagen seien zwischen den Songs als Moderation gefallen und somit nicht von der Kunstfreiheit gedeckt. Savas habe gezielt auf Kosten des Wetterexperten, Zitat "Sympathie bei seinem Publikum" gewinnen wollen. Kachelmann sei dadurch in seiner Ehre verletzt worden, so die Richter.

Ob Savas Widerspruch gegen das Urteil einlegen oder in Revision gehen wird, ist bislang nicht bekannt.