In den USA ist der erste Zusatzartikel zur Verfassung der Freedom of Speech, zu deutsch Redefreiheit, gewidmet, und auch in Deutschland ist die Rede- bzw. Meinungsfreiheit von Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt. Von der künstlerischen Freiheit ganz zu schweigen.
Diese Faktenlage scheint allerdings nicht allen Beteiligten klar zu sein. Lindsay Lohan zum Beispiel, ihres Zeichens Trash-Ikone und Person des öffentlichen Lebens, verklagt nun Rapper Pitbull auf Unterlassung.
Der Rapper mit kubanischen Wurzeln nahm in seinem äußerst erfolgreichen Song "Give Me Everything" Bezug auf Lohan und ihre häufigen Gefängnisaufenthalte. "I got it locked up like Lindsay Lohan" heißt es darin, ein Wortspiel mit dem Begriff "locked up", was sowohl "inhaftiert" wie "unter Kontrolle" heißen kann.
Lohan sieht in der Textzeile ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Sie will eine einstweilige Verfügung erwirken, damit der Song gar nicht mehr gespielt werden darf. Die ebenfalls Mitwirkenden Ne-Yo, Afrojack und Nayer wurden gleich mitangeklagt.
Lohan sehe es nicht ein, dass auf ihre Kosten bei Pitbull die Kasse klingele. Als Mitglied der Screen Actors Guild, der Gewerkschaft für Schauspieler in den USA, habe sie ein begründetes Interesse daran, ihren Namen und "guten Ruf " zu schützen, heißt es in der Klageschrift.
Wann der Fall vor ein New Yorker Gericht kommt, ist noch unbekannt – genauso, wie der angeblich gute Ruf, den Lohan da ins Feld führt.