Es ist ein augenscheinlich nie enden wollendes Thema: die Sampling-Debatte. Die legendäre Band Kraftwerk streitet nun mit dem nicht minder legendären Moses Pelham vor dem Bundesverfassungsgericht, der höchsten juristischen Instanz in Deutschland. Gegenstand der Verhandlung ist ein zweisekündiges Sample in Sabrina Setlurs Song „Nur mir“ , den Pelham 1997 produziert hatte. Das Sample war Kraftwerks „Metall auf Metall“ von 1977 entnommen und in einem sehr aufwendigen und kostspieligen Verfahren produziert worden.
Bereits 2012 klagten Kraftwerk gegen den vermeintlichen Diebstahl – der Bundesgerichtshof verurteilte Pelham daraufhin. Am Mittwoch wurde der Fall in einer mündlichen Verhandlung vorm Verfassungsgericht neu aufgerollt, was darauf hindeutet, dass dieses eine Reform dieser Restriktionen in Erwägung zu ziehen scheint. Die Problemfragen, die im Prozess geklärt werden sollen: Wie hinderlich bzw. einschränkend ist eine derartige Restriktion für die Kunstfreiheit und kreative Prozesse? Und anderseitig: Welchen wirtschaftlichen Schaden trügen die Produzenten der Samplequellen bei einer Lockerung davon?
Die momentane Gesetzeslage erlaubt lediglich die „freie Benutzung“ eines Samples, wenn dieses nicht „gleichwertig“ kopiert bzw. nachgespielt werden kann – was dazu führt, dass gerade aufwendige, komplexe Werke wie „Metall auf Metall“ ungeschützt sind, während einfache Werke unter Schutz stehen. Dass Sampling einer der zentralen Aspekte von HipHop und Rapmusik ist, sollte in dieser Debatte auch berücksichtigt werden. Ebenso aber, dass die Entnahme von Samples nicht der plumpen Ersparnis von Arbeit auf Kosten der Mühen Anderer geschehen sollte. Pelham äußerte sich diesbezüglich: „HipHop ist dann nicht mehr möglich“ . Wenn man bedenkt, wie oft Rapper und HipHop-Produzenten in derartige Fälle verwickelt sind, hat er damit wohl gar nicht Unrecht.