Plagiatsvorwürfe: Teilerfolg für Bushido vor Gericht

Bushido hat in einem Prozess wegen der Plagiatsvorwürfe von Dark Sanctuary vor dem Bundesgerichtshof einen ersten Erfolg errungen: Der BGH verwies den Fall am Donnerstag an das Oberlandesgericht Hamburg zurück. Die Revision war somit zumindest teilweise erfolgreich.

Das OLG muss nun erneut prüfen, ob der Berliner sich für einige seiner Lieder tatsächlich ohne Erlaubnis bei Teilen der Musik der französischen Gothic-Band bedient hat. Die diesbezüglichen Klagen von drei Mitgleidern der Band wies der BGH nun ab. Somit muss das OLG Hamburg nur noch über die Klage des Komponisten der fraglichen Songs entscheiden.

Gegenstand der Vorwürfe sind u.a. die Songs „Sex in the City„, „Bloodsport„, „Goldrapper„, „Es ist ok„, „Träne aus Blut„, „Janine“ und „Wieder von der Skyline zum Bordstein zurück„.

Dark Sanctuary haben Bushido verklagt, weil sie behaupten, dieser habe für 13 seiner Songs ohne Genehmigung Tonfolgen ihrer Lieder geklaut. In den Vorinstanzen waren sie damit auch durchgekommen. So sprach das Hamburger Landgericht den Berliner 2010 in der Angelegenheit für schuldig und verurteilte ihn zu einer Zahlung in Höhe von 63.000 Euro. Das Urteil wurde allerdings nicht rechtskräftig, weil Bushido dagegen in Revision gegangen war – mit der er nun zwei Instanzen höher einen ersten Teilerfolg erzielen konnte.