Lil Boosie nascht im Knast

Nachdem die Gerüchte über DMX‚ Drogenkonsum im Knast nun zu einem kleinen, nicht im dafür vorgesehen Bereich ausgedrückten, Kippenstummel zusammenschrumpften (wir berichteten), muss sich ein anderer Rapper nun wohl tatsächlich wegen solch eines Vergehens verantworten. 
Die Rede ist von Lil Boosie, der im Dixon Correctional Institut in Lousiana die Zeit bis zur endgültigen Urteilsverkündung absitzt – im schlimmsten Falle wäre dies die Todesstrafe. Denn, wie wir berichteten, wird der Südstaatenrapper nicht nur verdächtigt, den 35-jährigen Terry Boyd erschossen zu haben, sondern wird auch fünf weiteren Fällen des Mordes verdächtigt. 
Eine Situation, die ohne Kodein natürlich untragbar ist.

Wie das US-amerikanische Medium "The Advocate" berichtet, hat der Rapper auch eben jenen Stoff ins Gefängnis geschmuggelt, wurde dabei erwischt und darf sich nun – Todesstrafe vorerst hin oder her – über fünf weitere Jahre hinter Gittern freuen. Ja, richtig gelesen, freuen. Denn schließlich wollte er auch vergangene  Knastaufenthalte als Karriereschub nutzen (wir berichteten).

Da Karriereschub durch Todesstrafe bislang aber schrägen Typen wie Jesus vorbehalten blieb, kann es sein, dass der Boosie doch etwas nervös hinter seinen schwedischen Gardinen wurde und vielleicht deshalb zum Südstaaten-Nationalgetränk Kodein-Cola griff. Dabei bekommt der gute doch schon seelische Unterstützung von seiner lieben Mama – die betont auf der Seite boosiejustice.com nicht nur die Unschuld ihres Sohnes im erwähnten Mordfall, sondern sammelt dort gar Spenden für Boosies "defense fund", also für den Beweis seiner Unschuld.

Nun ist es aber schon so, dass juristische Angelegenheiten schon einiges an Geld schlucken können. Wie viel wird wohl für Executive-Producer und Rapper Leroy "Tony" Austin rausspringen? Der verklagte, wie hiphopdx.com berichtet, nämlich jüngst Diddy. Austin wurde im November 2010 in Justin’s Restaurant in Atlanta angeschossen, einem Laden, der dem Bad Boy mit den unzähligen Namen gehört. Dabei war Austin doch gar als Gast geladen, ohne dass man ihn a) auf die gefährliche Gegend hinwies noch b) ausreichend für seine Sicherheit gesorgt habe. Wir sind gespannt, wie die eingeklagte Gastfreundschaft sich juristisch entwickeln wird.