Es hatte sich bereits Ende letzter Woche angedeutet (wir berichteten), dass
Xatar den gemeinschaftlichen
Überfall auf einen
Goldtransport im Dezember 2009 gestehen würde. Nun ist es laut der gewöhnlich gut unterrichteten
Ludwigsburger Kreiszeitung amtlich, der 29jährige Rapper aus Bonn hat als erster der fünf Angeklagten sein Schweigen gebrochen und seine Beteiligung an dem Überfall gestanden.Als Tatmotiv nennt
Xatar – Überraschung! – Geldmangel. „
Ich brauchte dringend Geld“, heißt es lapidar in dem
Geständnis, das sein Anwalt gestern verlas. Seine Musik habe ihm kaum Erträge gebracht, er sei verschuldet gewesen, berichtet die
Ludwigsburger Kreiszeitung weiter. Über einen Freund sei er mit
Donald S. in Kontakt gekommen, einem Geschäftspartner des später geschädigten Goldhändlers. Dieser habe ihm zunächst bei seinen
Musikgeschäften helfen wollen, ihm Kontakte zu
Plattenfirmen und
Bookingagenturen vermittelt. Dann sei
S. plötzlich mit der Idee zu dem
Goldraub angekommen. „
Er sagte mir, ich könne schnell und ohne Gefahr mehrere 10.000 Euro verdienen“, wird
Xatar von seinem Anwalt zitiert. Gemeinsam mit den anderen Angeklagten sei die Tat dann geplant worden.
Weiter gab Xatar an, ein ihm unbekannter Mann namens Sahin habe die Beute nach dem Überfall in einen Transporter verladen und sei damit verschwunden. Im Januar 2010 habe ihm dieser dann 25.000 Euro ausgezahlt, den Rest sollten sie später erhalten, wozu es aber nie gekommen sei. Wo die Beute sei, wisse er (Xatar) nicht.
Besagter Donald S. ist kein unbeschriebenes Blatt. Auch die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er der Drahtzieher hinter dem Goldraub ist. Der 53-Jährige, der wegen einer schweren Krankheit als nicht verhandlungsfähig gilt, saß selbst schon einmal acht Jahre im Knast – für einen Bankraub, den er nicht begangen hatte. Im Gegensatz zu Xatar scheint S. sich damals strikt an die kurzsichtige, alte „No Snitching“-Mafia-Regel gehalten zu haben, die einen äußerst fragwürdigen angeblichen „Ehrenkodex“ über Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit stellt.