Xatar vor Gericht

Eigentlich hätten Ende Mai die Urteile verkündet werden sollen, da sich der Prozess um den Rapper Xatar im Fall des "Goldraubs von Ludwigsburg“ äußerst zäh entwickelt, wird die Urteilsverkündung nun jedoch erst für den 22. Dezember erwartet. Dies berichtet zumindest heute der Bonner Generalanzeiger unter Berufung auf einen Sprechers des Stuttgarter Landgerichts.

Seit Oktober 2010 wird dort gegen den Bonner HipHop-Musiker verhandelt, dem zusammen mit fünf weiteren Angeklagten vorgeworfen wird, im Dezember 2009 einen Goldtransporter gestoppt und Gold im Wert von 1,7 Millionen Euro geraubt zu haben. Die Täter hatten sich damals als Polizisten und Steuerfahnder ausgegeben, den Wagen "konfisziert“ und die beiden begleitenden Wachmänner "festgenommen“.

Deutsche Zielfahnder konnten Xatar, der sich mit weiteren Komplizen über Moskau in den Nordirak abgesetzt hatte, im dortigen Kurdengebiet festnehmen, woraufhin er im März 2010 nach Deutschland überstellt wurde, wo ihm in Stuttgart der Prozess gemacht wird. 

Dieser gestaltetet sich allerdings vom ersten Prozesstag an als schwierig, da es der äußerst "kampfeslustige Verteidigung“ immer wieder gelingt, durch zahlreiche Beweisanträge die einzelnen Verhandlungen in die Länge zu ziehen. Laut eines Prozessbeobachters hätten mehrere Zeugen stundenlang warten müssen, bevor sie endlich hätten aussagen dürfen.

Unterdessen scheint die Moral der Angeklagten nach wie vor intakt zu sein. Das Gerücht, einer der Angeklagten sei zu einem umfassenden Geständnis und zur Aussage gegen seine mutmaßlichen Komplizen bereit, hat sich nicht bewahrheitet. Die Angeklagten seien sich keiner Schuld bewusst,  seien gut gelaunt und scherzten sogar.

Xatar
selbst wird vorgeworfen, bei der Tat den Wagen gesteuert zu haben, mit dem der Goldtransporter gestoppt wurde. Allerdings ergibt sich der dringende Tatverdacht gegen die Angeklagten lediglich aus DNA-Spuren und Telefonüberwachungen. Analysiert wurden dabei Handschellen, mit denen Fahrer und Beifahrer des Goldtransports gefesselt worden waren, sowie Kleidungsstücke und Zigarettenkippen, die am Tatort sichergestellt worden waren.
DNA-Untersuchungen konnten die Spuren zwar den mutmaßlichen Räubern zuordnen, allerdings mit unterschiedlich hoher Wahrscheinlichkeit, weshalb die Verteidigung beantragte, diese Indizien nicht als Beweise gelten zu lassen.