Der Fall Xatar

Am 20. und 27. Januar standen im Fall “Goldraub von Ludwigsburg“, in dem der Rapper Xatar neben vier weiteren Männern auf der Anklagebank Platz zu nehmen hatte, der fünfte und sechste Verhandlungstag an. Durch DNA-Spuren auf Handschellen und Kleidungsstücken versuchte die Staatsanwaltschaft den fünf Angeklagten die Tat nachzuweisen, wohingegen die Strategie der Verteidiger darin bestand, dem Gericht mehrfach massive Befangenheit vorzuwerfen.Den Beamten der Ludwigsburger Spurensicherung ist es gelungen, DNA-Spuren auf verschiedenen sichergestellten Beweißstücken nachzuweisen. So fand sich DNS-Material auf den Handschellen, die die Goldräuber benutzen, um die Fahrer des Goldtransporters in einem Wald bei Heilbronn zu fesseln sowie auf einer gefälschten Polizei-Dienstkleidung, die bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt worden war. Die Gen-Spuren lassen sich anscheinend den Angeklagten Max G. und Giwar H., besser bekannt unter seinem Künstlernamen Xatar, zuordnen. Das gaben zumindest Polizeibeamte in den Gerichtsräumen der 19. Strafkammer des Stuttgarter Landesgerichts zu Protokoll.

Die, zu diesem Zeitpunkt, zunehmend etwas hilflos wirkende Verteidigung, stellte vor Verzweiflung jede Menge Anträge und warf dem Gereicht erneut Befangenheit vor, um die Vernehmung der Polizisten in die Länge zu ziehen und einzuschläfern. Mit Erfolg, wie die Ludwigsburger Kreiszeitung berichtete.
Zudem stellte sich beim Begutachten der Handschellen im Gerichtssaal heraus, dass diese im Vorfeld offenbar nicht sachgemäß behandelt worden waren. Beschriftungen auf der Plastiktüte waren fehlerhaft, denn das Datum des eigentlichen Raubüberfalls, der 15. Dezember 2009, wurde verwechselt. Ein weiterer Punkt für Xatar und seine Verteidiger.

Auch am sechsten Verhandlungstag, eine Woche später, hatten Xatar, die vier Mitangeklagten, sowie deren Anwälte gut lachen. Ein Spezialist des LKA, der in den Zeugenstand gerufen wurde, verkündete, dass die am Tatort gefunden DNS-Spuren gerade mal mit einer Wahrscheinlichkeit von eins zu 585 Milliarden von einem der Angeklagten stammt. Das ist praktisch Nichts, fand auch die Verteidigung, die im Zusammenhang von einer “Wattestäbchenaffäre“ sprach. Das berichtete gestern der Online-Nachrichtendienst der “Stuttgarter Nachrichten“.

Xatar und Kollegen hatten Oberwasser und warfen sich im Gerichtssaal grinsend vor Selbstbewusstsein, immer wieder aufmunternde Blicke zu, wofür sie vom Gericht mehrfach ermahnt wurden. Grund zum Grinsen gab es für die Angeklagten, die sich traditionell in Schweigen hüllten,  trotz allem genug. Zwar konnten DNS-Experten den mutmaßlichen Tätern Spuren auf Kleidung, Handschellen oder Zigarettenkippen nachweisen, die jeweilige Wahrscheinlichkeit, dass dei Gegenstände aber tatsächlich den mutmaßlichen Tätern zugeordnet werden kann, schwankt jedoch sehr stark. Laut der Verteidiger seien zudem falsche Schlüsse gezogen worden, weshalb identifizierende Beweismittel nicht als Indizien zugelassen werden können.

Zwar ist das letzte Wort in diesem Fall noch lange nicht gesprochen, allerdings kann man zusammenfassend sagen, dass die Anwälte der fünf Angeklagten um Rapper Xatar ihre Sache recht ordentlich machen und es ihnen immer wieder gelingt, Attacken der Staatsanwaltschaft einfach verpuffen zu lassen.