Nachdem im Fall um T.I.’s kleine Spritztour mit Drogen im Gepäck vor gut zwei Monaten eigentlich schon alles klar zu sein schien, kommen jetzt kleine Umgereimtheiten ans Licht, die dem Ganzen neue Würze verleihen. Allem Anschein nach wurden bei der Durchsuchung von T.I.’s Maybach am 1. September die Bürgerrechte des Rappers durch die Polizei verletzt.
Wie mehrfach in den letzten Tagen und Wochen berichtet, wurden T.I. und seine Frau Tameka „Tiny“ Cottle in Hollyood wegen eines verbotenen U-Turns auf dem Sunset Strip von der Polizei gestoppt. Daraufhin sei den Polizisten angeblich ein süßlicher Marihuanaduft in die Nase gestiegen, woraufhin sie den Wagen des Musikers durchsuchten. Sichergestellt wurde dann allerdings kein Marihuana sondern „nur“ Ecstasy, was die Frage aufwirft, ob alle Drogen jetzt gleich riechen? Vielleicht handelt es sich bei “Ich rieche Marihuana in diesem Fahrzeug“ aber auch um einen Standardspruch des LAPD, vor allem wenn der Fahrer schwarz ist.
Außerdem sei der Rapper ohne ordnungsgemäße Ausweiskontrolle oder Überprüfung seiner Fahrzeugpapiere direkt aus dem Wagen gezogen worden. Mit Sicherheit kannten die Polizisten T.I. aus dem Medien, was eine Überprüfung seiner Personalien allerdings nicht überflüssig macht. All diese Kleinigkeiten reichen aus, um dem Fall eine neue Richtung zu geben.
Nahe liegt nun also, dass die Cops in ihrem Übereifer und in Erwartung eines großen Fangs, den guten T.I. etwas zu ruppig und mit mangelndem Respekt angegangen sind, sprich seine Bürgerrechte verletzt haben.
Nun stellte der „L.A. County District Attorney“ das Verfahren gegen den Rapper ein, möglicherweise auch deshalb weil die Staatsanwaltschaft einer Diskussion um eine eventuelle Grundrechteverletzung aus dem Weg gehen möchte.Sicherlich profitieren beiden Seiten von dieser “Übereinkunft“. T.I. muss sich nicht wegen Drogenbesitzes vor einem Kalifornischen Gericht verantworten und erhält keine weitere Strafe und die Polizei aus LA muss sich keine lästigen Fragen zu fragwürdigen Ermittlungsmethoden gefallen lassen.
Die elfmonatige Gefängnisstrafe, zu der T.I. vor zwei Wochen verurteilt wurde, sind aber trotzdem fällig. Dieses Strafmaß wurde verhängt, weil der Rapper mit dem Vorfall in L.A. gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat und dabei spielt es nun mal keine Rolle, ob Extasy nach Marihuana riecht oder nicht.
Die elfmonatige Gefängnisstrafe, zu der T.I. vor zwei Wochen verurteilt wurde, sind aber trotzdem fällig. Dieses Strafmaß wurde verhängt, weil der Rapper mit dem Vorfall in L.A. gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat und dabei spielt es nun mal keine Rolle, ob Extasy nach Marihuana riecht oder nicht.