sido versus Meyer-Wölde

Auch wenn ihr Mann ein sogenannter Comedy Star ist, viel Spaß versteht Sandy Meyer-Wölden nicht. Die Frau von Oliver Pocher zeigte sich zumindest äußerst beleidigt, was man unter Umständen sogar verstehen kann, schließlich nannte sie sido, der von der BILD Zeitung ausschließlich als „Rüpel Rapper“ bezeichnet wird, wörtlich „olle Crack Braut“.
So geschehen auf der Comet Verleihung im Mai 2009, woraufhin die so Bezeichnete vor das Landgericht Köln zog und den Rapper auf 25.000 Euro Schmerzensgeld verklagte.Worin nun aber der Schmerz für Frau Meyer-Wölden bestanden haben sollen, das konnte oder wollte die vorsitzende Richterin Margarete Reske nicht unbedingt erkennen.

Zwar erkannte das Gericht, dass die Äußerung tatsächlich über eine satirische Bemerkung hinausging und der Straftatbestand einer Beleidigung vorliege, aber die zugefügten Schmerzen wollte es in dieser Form nicht sehen.
Statt Schadensersatzzahlung bot Richterin Reske deshalb einen Kompromiss an. 10.000 Euro soll der ehemalige Maskenmann an eine gemeinnützige Einrichtung spenden und Meyer-Wölden im Gegenzug auf die Schmerzensgeldklage verzichten, lautet der Vorschlag der Richterin, über den die beiden Parteien nun verhandeln müssen.

sido, der gerade eben erst aus dem Urlaub nach Hause zurück gekehrt ist, erklärte gegenüber rap.de allerdings, dass er von dieser Regelung absolut gar nichts halte: „Für mich ist die Sache damit abgeschlossen, dass ich am Tag nach der Bemerkung eine Unterlassungserklärung unterschreiben musste, dass ich das nie wieder sage„, erklärte der Rap Star und fügte hinzu, dass es seitdem auch gar keine Frage mehr sei, ob ihm die Äußerung leid täte oder nicht, der Fall ist zu.

Die 10.000 Euro würden nach Aussage des Rappers auch nur fällig werden, um zu verhindern, dass Frau Meyer-Wölden in die nächste Instanz geht, wovor er aber ehrlich gesagt keine Angst habe. Schließlich habe das Gericht eindeutig erkannt, dass hier weder Schmerzen  noch Schaden geltend gemacht werden konnten und außerdem, so sagte sido zum Schluss: „Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen.