Band verachtet Bushido

Nach dem Urteilspruch gegen Bushido wegen Urheberrechtsverletzung in der letzten Woche, meldet sich nun die Band Dark Sanctuary zu Wort.
Die Franzosen, von deren Album "Les Memoires Blessees" der Rapper ganze Loops verwendet hat, äußerten sich gegenüber der BILD Zeitung, dass sie nur Verachtung gegenüber Bushido empfinden würden. Wörtlich erklärte Gitarrist Fabien Pereira anscheinend gegenüber BILD, auf die Frage warum sie Bushido verklagt hätten:

"Wir waren schockiert und entsetzt, unsere Melodien in Bushidos gewaltverherrlichenden Rap-Songs zu finden. Die Werte, die in seinen Liedern verbreitet werden, stehen im Gegensatz zu unseren. Unser Werk wurde missbraucht.“ Des weiteren erklärt der Gitarrist: "Bushido hat Song-Fragmente aus ihrem Kontext gerissen und einfach wieder verwendet. Man wird unsere Lieder für immer mit ihm in Verbindung bringen. Das stört uns enorm.

Nun gehört das Sampling zwar nach wie vor zur Hip Hop Kultur, allerdings wird in diesem Zusammenhang auch immer wieder das rigorose Vorgehen des Rapstars gegenüber illegalen Downloadern zur Sprache gebracht. Außerdem bleibt nach wie vor die Frage offen, warum Bushido die betreffenden Songs nicht einfach klären lassen wollte oder konnte. Schließlich sind neben dem Platinalbum "V.D.S.Z.B.Z." aus dem Jahr 2006 auch die Compilations "Bravo Hits 56", "The Dome Vol. 41", "Ersguterjunge Sampler Vol.2 – Vendetta" und die "Bravo Black Hits Vol. 16" betroffen.

Diese Alben tatsächlich vom Markt zu nehmen, dürfte Künstler und die betroffenen Plattenfirmen wohl mehr schmerzen als die 63.000 Euro Schadenersatz, die Bushido an Dark Sanctuary bezahlen muss.

Wenig Hoffnung dagegen gibt es für die abgemahnten Nutzer von illegal heruntergeladenen Bushido Songs. Im Gegensatz zu laut.de, die in der letzten Woche behaupteten "Wer keine Urheberrechte besitzt, kann auch nicht abmahnen“ sehen das Musikanwälte etwas differenzierter.
laut.de stellten in ihrem Artikel in Aussicht, dass betroffene User "Wenn sie wegen der vom Gericht genannten Titel abgemahnt wurden oder Schadensersatz bezahlt haben, [dann] können sie ihr Geld und vermutlich auch ihre Anwaltskosten zurück fordern.“ 

Dies sei zwar bei den einzelnen Titeln unter Umständen möglich, betonte eine Anwältin aus dem Hause Universal, allerdings müsse man dabei beachten, dass dies nur auf die Musik zuträfe und dass Bushido nach wie vor Urheberrechte an den Texten hält.

Insofern können sich demnach nur die Downloader der Instrumentale wirklich freuen. Diese dürften allerdings in der Minderheit sein.