Wegen KIZ-Zitaten in den Knast?

Nachdem sich KAAS halbwegs von der Hetze durch Politiker und Mainstream-Medien gegen ihn erholt hat, könnten sich nun vielleicht auch K.I.Z und Prinz Pi ihren Titel als "Hass-Rapper“ abholen.

Das Amtsgericht Kaiserslautern hat einen 20-jährigen zu einer Geldstrafe von 500 Euro beziehungsweise zu 50 Tagen Gefängnis verurteilt, weil er Zitate der Berliner Rapper auf der Social Network-Seite "wer-kennt-wen.de“ veröffentlichte. Die Zitate "Das ist die 12 Gauge Mossberg Pumpaction/ einfach halten und auf keinsten an der Schulter ansetzen/ die streut wie Sau, sie bringt Dich ins Nirvana/ frag Kurt Cobain von Nirvanavon Prinz Pi und "Die Sonne scheint so hell, die Vögel singen schief, ich will töten, töten, töten. Der Winter ist vorbei, ich habe Frühlingsgefühle, ich will töten, töten, töten“ von K.I.Z ließen bei der Polizei die Amoklauf-Alarmglocken klingeln.

Es kam zu einer Hausdurchsuchung, bei der man hoffte, Graffiti-Utensilien und Waffen zu finden. Diese wurden nicht gefunden, allerdings wieß der "Täter" die ausführenden Beamten auf die Lieder hin, womit die Sache aus der Welt war. Das sah der Richter allerdings anders und erließ am 20. Oktober einen Strafbefehl wegen "Störung des öffentlichen Friedens“ gegen den Hilfsarbeiter.

In diesem Strafbefehl, der HIER eingesehen werden kann, wurde mit keinem Wort darauf eingegangen, dass es sich bei den Texten um Zitate handelt, von Liedern, die weder indiziert noch verboten sind.

Der Direktor des Amtsgerichts Kaiserslautern erklärte das Verhalten des Richters damit, dass Jack S. keinerlei Hinweise auf die Originalautoren machte und damit den öffentlichen Frieden gestört habe. "Es ist eine Frage der Außenwirkung. Er hat das unter der Überschrift geschrieben, was er gerade macht – ohne einen Hinweis darauf, dass das Zitate sind“, sagte Direktor Hartmut Carra.

Jack S. selbst hat die Zitate nicht von seiner Seite genommen, allerdings hat er darauf hingewiesen, dass es sich um einen Text seiner "Lieblingsband K.I.Z. handelt.

Einen Anwalt kann sich der 20-Jährige nicht leisten, er hat gerade einen Job als Helfer auf dem Bau begonnen. Allerdings hat er Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, der Direktor des Amtsgerichts bestätigte, dass es bald zu einer Hauptverhandlung kommen wird.