Klage gegen Universal

Schon immer hat Eminem, auch wenn es um die illegale Verbreitung und das Runterladen seiner Musik ging, sehr genau hingesehen und möglichst viel dafür unternommen,  den höchstmöglichen Profit herauszuschlagen – trotz der Krise in der Musikindustrie .

In einer aktuellen Klage seiner Produktionsfirma F.B.T. Production richtet sich seine Forderung jedoch gegen seine eigene Labelheimat, die Universal Music Group, zu der ja bekanntermaßen auch Jimmy Iovine Interscope Records und Dr. Dres Aftermath Entertainment gehören. In Berufung auf einen offenen Brief von Apple-Boss Steve Jobs, in welchem sich dieser 2007 an die Plattenfirmen richtete und Verträge zwischen seiner Firma und der Musikindustrie zu Lizenzabkommen erklärte, fordert F.B.T. Nachzahlungen in Höhe von rund 1,3 Millionen Dollar. Weiterhin fordert Ems Seite künftig höhere Anteile an den Einnahmen durch Musikdownloads.

Das Gericht soll nämlich darüber entscheiden, ob die Gelder, die durch die Verkäufe über Itunes und diverse Klingeltonanbieter eingenommen werden, künftig über Lizenzen oder Vertriebsgeschäfte verwaltet werden. Während Ersteres eine 50-prozentige Einnahmenteilung (entspricht etwa 35 Cent pro Titeldownload) zwischen Künstler und Label vorsieht, würde der Artist mit einer Vertriebsvereinbarung weniger als 20 Cent, also sehr viel weniger verdienen.

In Eminems Vertrag von 1998 sei eine Regelung dieser Problematik logischerweise noch nicht festgehalten worden, weswegen dies nun vor Gericht geklärt werden muss. Ein durchaus wichtiger Prozess, der beispielhaft auch für viele andere Küsntler in der gesamten Musikindustrie sein könnte.