Das Verbrechen des 21. Jahrhunderts: illegales Downloaden, Raubkopieren und urheberrechtsverletzendes Verbreiten von Musik, Filmen, oder Videospielen. Nicht erst seit den plakativen Kinospots zur Kampagne “Hart Aber Fair- Raubkopierer sind Verbrecher“, wissen wir, dass man sich das mit dem “Saugen“ oder den illegalen Tauschbörsen genau überlegen sollten, schließlich drohen im Ernstfall bis zu fünf Jahre Haft. Glück für die "Täter", meist dauert es jedoch Jahre, bis es überhaupt erst mal zu einem Prozess kommt.
Bushido wollte nicht so lange warten. Der 29-Jährige hat gegen drei Internetnutzer eine einstweilige Verfügung erwirkt und sogar ein gerichtliches Eilverfahren herbeigeführt. Der Vorwurf: die Beschuldigten hätten Bushido-Alben (“Sieben“ und “Das Beste“) und -Songs (“Ich Regele Das“) aus dem Netz heruntergeladen und dann illegal in Internettauschbörsen angeboten. Der Streitwert beträgt stolze 50.000 Euro.
Gestern verhandelte das Landgericht Düsseldorf ohne Bushidos Anwesenheit über die drei Fälle. Mittels Computerprotokollen und einer Art elektronischem Fingerabdruck, wurde festgestellt, dass von den Computern aller drei Prozessgegner, die Musik des ersguterjunge-Chefs heruntergeladen wurde. Die vermeintlichen Urheberrechtsverletzer weisen jedoch jegliche Schuld von sich. „Es gibt nichts Uninteressanteres als Bushido!“, sagte der Anwalt einer der Familien. Wie es heißt, könnte sogar nachgewiesen werden, dass sich die dreiköpfige Familie zum Zeitpunkt des Herunterladens nicht zu Hause befand. Auch ein beschuldigter Rentner empörte sich über einen solchen Vorwurf, er wiederum kenne Bushido überhaupt nicht.
Am 16. Juli verkündet das Gericht die Entscheidung und spätestens dann wissen wir, ob sich nun sogar auch schon Senioren heimlich Bushido-Mucke reinfahren.