Anklage wegen Volksverhetzung

In der HipHop Szene ist das ein bislang einzigartiges Strafverfahren. Thomasz M., alias Uzi, Raphael B. bekannt als Schwartz und Björn D., aka. Blokkmonsta, werden sich nun im Sommer vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin wegen sechs unterschiedlichen Verstößen gegen das Strafgesetzbuch verantworten müssen. Die Mitglieder des Labels Hirntot Records, sollen sich unter anderem wegen Beleidigung, Volksverhetzung und illegalem Waffenbesitz schuldig gemacht haben.

Bereits im Juli letzten Jahres hatte ein Sondereinsatzkommando Razzien in den Wohnung der 22-26 jährigen Rapper durchgeführt. Dabei fanden die Polizisten ein Maschinengewehr AK 47, eine Pistole Luger M-11 und einen Gürtel mit 200 Gewehrpatronen. Zudem beschlagnahmten die Beamten den Song "Meine AK" und die CD "1. Mai Steinschlag", in dem das Töten von Polizisten beschrieben wird. Für Aufsehen hatte zuvor schon ein Video gesorgt, in dem die SPD Politikerin Monica Griefahn mit Mord gedroht wird, diese hatte nämlich mehrfach öffentlich die gewaltverherrlichenden Texte deutscher Rapper kritisiert. Auch der Song “Fick Die BPJM“ brachte Uzi eine Strafanzeige ein, da er in diesem zu Gewalttaten gegenüber der "Bundesprüfstelle Für Jugendgefährdende Medien" und ihrer Leiterin aufruft.

Ähnliche Gerichtsverfahren kennt man bisher hauptsächlich aus der rechten Musikszene. So wurde beispielsweise 2003 die Neo-Nazi-Gruppe Landser wegen Volksverhetzung verurteilt. Der Texter der Band bekam eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten, zwei andere Mitglieder kamen mit Bewährungsstrafen davon. Sollten die Hirntot-Rapper verurteilt werden, drohen ihnen laut der Gerichtssprecherin Iris Berger, bis zu fünf Jahre Haft.