Mehrere Raubüberfälle auf Promis

Laut Polizeiaussagen, soll die mit Fabolous in Verbindung stehende Street Family Gang für mehrere Raubüberfälle in New York, vornehmlich auf Prominente, verantwortlich sein. Sie sollen laut New York Post den Ex-Cornerback der New York Giants, Frank Waller, und Boxchampion Zab Judah überfallen haben, letzteren sogar zweimal.

Am meisten Wellen schlug jedoch der Überfall auf NBA Spieler Sebastian Telfair, der im letzten Oktober (2006) vor Sean Combs‚ Restaurant „Justin’s“, das heute nicht mehr existiert,  vor sich gegangen sein muss. Hier ist die Polizei in Besitz von Material, das von einer Überwachungskamera aufgenommen wurde und angeblich Mitglieder von FabolousStreet Family dabei zeigt, wie sie den Basketballer um eine 50000 Dollar teure Kette erleichtern. Kurz danach wurde Fabolous ins Bein geschossen, wozu Telfair befragt wurde aber keinen der Verdächtigten aus Fabolous‚ Entourage eindeutig als Täter bei dem Überfall identifizieren konnte.
Damit noch nicht genug: zwei Monate zuvor war Fabolous‚ Bruder Paul Cain bei einer gewalttätigen Auseinandersetzung, die, man ahnt es bereits, auch mit einem dieser Kettenraube zu tun hatte, verletzt worden. Chelsea und Flatiron Destrict in Manhattan, wo letzte Woche auch ein Fabolous-Intimus erstochen worden war (wir berichteten), weil er einem gewissen Anthony Tailor bestehlen wollte, sind die bevorzugten Aktivitätsgebiete der Gang. Fabolous, geboren als John Jackson, streitet jede kriminelle Aktivität seiner Homies ab: "I would like my fans and supporters worldwide to know how disappointed I am in some of the media for the misrepresentation and abuse of my name. I do not want the young people who listen to my music and watch my videos to believe that I am engaged in any illegal activities that would discredit my character."

Trotz allen Beteuerungen der Unschuld, ermittelt die Polizei natürlich weiter. Vor allem will sie heraus bekommen, ob Fab letzte Woche im Club Devet anwesend war, als sein Freund erstochen wurde, was immer noch nicht eindeutig nachweisbar ist.