Sprüher aufgepasst!

Wie der Spiegel heute berichtete, plant Bundes-Justizministerin Brigitte Zypries eine Gesetzesänderung zur härteren Verfolgung von Grafitti-Künstlern. Nach der noch geltenden Gesetzeslage, müssen Täter nur dann mit einer Verurteilung wegen Sachbeschädigung rechnen, wenn die „Substanz“ einer Sache, in diesem Falle der Wand, verletzt wurde. Diese Verletzung liegt beispielsweise dann vor, wenn die Farbe beim Auftragen in die Wand einzieht, und somit nur unter erheblichem Aufwand zu entfernen ist. Bei scheinbar geringem Schaden, wenn auch hohen Reinigungskosten, gehen die Verfahren meistens folgenlos aus. Auch der Versuch, Zivilrechtlich vorzugehen scheitert im Normalfall, da den meist jugendlichen Tätern das Geld zur Reinigung fehlt. Zypries setzt sich für den Vorschlag des Bundesrates ein, den Täter bereits bei einer „nicht unerheblichen Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes gegen den Willen des Eigentümers“ zu bestrafen. Schade, dass der Politik nicht ebenso kreative Gesetzesentwürfe zur Minderung der Gewalt gegen Ausländer, oder von Sexualdelikten einfallen. Wie dem auch sei, „Grafitti can´t be stopped“, auch nicht bei der möglichen Durchsetzung dieses Gesetzes im Herbst.