Linken-Politiker und Rechtsanwalt Gregor Gysi hat Nebenklage gegen Bushido wegen dessen Part auf Shindys Song „Stress ohne Grund“ eingereicht. Sein Mandant, ein homosexueller Mann, fühle sich von den Zeilen „schwulenfeindlich beleidigt„, berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner Online-Ausgabe.
Das Gericht hat die Klage jedoch, genau wie die der Berliner Staatsanwaltschaft, die nach Strafanzeigen von Klaus Wowereit und Serkan Tören ermittelt hatte, abgelehnt. Gysi hat gegen diese Entscheidung des Gerichts aber Bewschwerde eingelegt.
Bushido hat sich bereits vor einiger Zeit öffentlich von den Vorwürfen distanziert und erklärt, sein Part auf „Stress ohne Grund“ sei keinesfalls als Aufruf zu Gewalt und die fraglichen Textstellen nicht wörtlich oder persönlich zu verstehen.
Zwei der in dem Song namentlich genannten Politiker, Berlins regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) und Serkan Tören (FDP), hatten Strafanzeige wegen Beleidigung und Gewaltandrohung gegen Bushido gestellt. Zunächst hieß es aus Justizkreisen, die betreffenden Textstellen seien wohl durch die Kunstfreiheit gedeckt, dann aber erhob die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Berliner. Diese wurde vom Amtsgericht Tiergarten aber nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.
„Stress ohne Grund“ ist im Juli auf Shindys Debütalbum „NWA“ erschienen, Song und Album landeten knapp eine Woche nach Veröffentlichung schon auf dem Index und durften nicht mehr an Minderjährige verkauft oder beworben werden. Inzwischen ist ein Re-Release des Albums mit dem Titel „NWA 2.0“ erschienen, auf dem „Stress ohne Grund“ durch den Track „Stress mit Grund“ ersetzt wurde – ergänzt durch ein Haftbefehl-Feature.