Der wegen schwerer Körperverletzung angeklagte Bushido muss nicht ins Gefängnis. Bei der Gerichtsverhandlung am Freitag, dem 04.11.05 konnten sich alle Beteiligten darauf einigen, dass das Verfahren eingestellt wird. Allerdings muss Bushido 20.000 EUR Bußgeld und 1.000 EUR Schadenersatz (an den Geschädigten) zahlen. Bushido übernimmt die komplette Verantwortung des Vorfalls vom 30. Juli 2005 im österreichischen Linz, wo er angeblich Dominik P. einen Schädelbasisbruch zugefügt haben soll. Bushido beteuerte, jediglich dem Geschädigten eine Ohrfeige verpasst zu haben. Schwere Körperverletzung konnte ihm nicht nachgewiesen werden. Wer nun tatsächlich die Reifen von Bushidos 7er BMW zerstach, konnte ebenfalls nicht geklärt werden.