Bushidoersguterjunge GmbH besitzt Markenrechte an Kay One

Dass zwischen Bushido und seinem Ex-Schützling Kay One nicht mehr alles eitel Sonnenschein ist, dürfte sich mittlerweile herumgesprochen haben. Wie wir berichteten, entzündete sich an der Frage gelöschter videos auf YouTube ein Streit zwischen den beiden, in dessen Verlauf Kay One seinen Weggang von ersguterjunge verkündete.

Die Frage ist, ob das so einfach wird. Denn heute wurde ein weiteres, durchaus brisantes Detail in der Angelegenheit bekannt. Wie die Kollegen von Spit-TV herausfanden, hat sich die Bushidoersguterjunge GmbH bereits Anfang April die Rechte an der Marke "Kay One" gesichtert. Das geht aus der Registerauskunft des Deutschen Marken- und Patentamtes hervor. Auch den Namen von Kays Crew, Crime Payz sowie den Titel seines aktuellen Albums "Prince of Belvedair" sicherte man sich.

Die Folge für Kay könnte sein, dass er sich einen neuen Namen suchen muss. Denn durch die Markenanmeldung könnte Bushido ihm theoretisch verbieten, seinen alten Namen weiter zu benutzen. Das Urheberrecht greift hier aufgrund zu geringer Schöpfungshöhe (künstlerischen Anspruchs) nicht und ein Gewohnheitsrecht bei der Namensnutzung gibt es auch nicht. Meldet jemand also einen Namen oder ein Logo als Marke an, das ein anderer bereits benutzt, kann er diesem die Weiterverwendung verbieten lassen. Zumindest muss Kay One sich in Zukunft bei jeder Veröffentlichung unter diesem Namen eine Genehmigung einholen.

Ein Kommentar von Kay selbst ließ nicht lange auf sich warten. "Bushido will meinen Namen und Crime Payz patentieren? Jetzt sieht Deutschland wie du wirklich bist! Einfach link undercover einen Antrag gestellt! Um jetzt noch mit meinem Namen Geld zu machen? (…) Sowas machen also "Gangster-Rapper" – alles klar!", so Kay bei Facebook.