Die Berliner Verkehrsbetriebe BVG klagen auf Unterlassung der Verbreitung des Films und begründet dies damit, dass die Aufnahmen ohne Genehmigung auf ihrem Grund und Boden entstanden seien. Die Filmemacher Regel und Birg hingegen berufen sich auf die Freiheit der Kunst und der Dokumentation.
Am ersten Prozesstag vor zwei Wochen entschied das Berliner Landgericht, dass die BVG zuerst einmal detailiert nachweisen muss, welche auf Aufnahmen wo genau auf ihrem Grund und Boden aufgenommen worden seien. Binnen vier Wochen muss die BVG für jede einzelne Einstellung nachweisen, dass sie erstens Eigentümer der zu sehenden Liegenschaften ist und zweitens, dass der filmende Fotograf in der betreffenden Einstellung ebenfalls auf ihrem Grund und Boden gestanden hat.
Unterdessen waren Regel und Birg aber nicht etwa untätig. Wie angekündigt haben sie "UNLIKE U" inzwischen kostenlos und in voller Länge auf ihrer Webseite als Stream bereitgestellt. ""Das unterstützt auch unsere Argumentation, dass es uns vor allem darum geht, dass Leute den Film sehen können. Die BVG tut ja so, als hätten wir Millionen damit verdient", so Regel kürzlich gegenüber rap.de.
Hier geht es zum Stream.