Immer mehr Anzeigen

Wie wir bereits im Sommer letzten Jahres berichteten, machte der Rapper G-Hot mit dem Schwulenhasstrack „Keine Toleranz“, mehr als negativ auf sich aufmerksam. In dem hetzerischen Lied heißt es unter anderem: "Wir dulden keine Schwuchteln" / "Meiner Meinung (nach) hat sowas kein Leben verdient" / "Ich geh mit 10 MGs zum CSD".  Schon im Juli musste das Internetportal YouTube das dazugehörige Video von seiner Seite nehmen und G-Hot entschuldigte sich in einer zweiminütigen Videobotschaft für den Song.  In dieser sagte er unter anderem verharmlosend, dass der Text „als böshumorige und satirische Auseinandersetzung mit Vorurteilen gegenüber Homosexuellen“ zu verstehen sei.

Nun tauchte das Video erneut bei mehreren Portalen auf. Der Lesben- und Schwulenverband hat nun, nach der Anzeige gegen YouTube und G-Hot auch gegen magistrix.de eine Klage wegen Volksverhetzung bei der Kölner Staatsanwaltschaft eingereicht. Im Juli war es bereits der Bundestagsabgeordnete Volker Beck, der Strafanzeigen gegen den Rapper und YouTube gestellt hatte.

Klaus Jetz, vom LSVD äußerte sich gegenüber einem Schwul-lesbischen Internetmagazin schockiert über die Hasstiraden. "Man kann nicht einfach zu Gewalttaten gegen Minderheiten aufrufen, hier hört die künstlerische Freiheit auf". Auch die Betreiber der Internetseiten würden sich in diesem Fall strafbar machen, da sie nicht aktiv eingreifen und solche Inhalte verbreiten würden. Es bleibt nun abzuwarten welche Strafen auf G-Hot und die beklagten Internetportale zu kommen, aber solange dieser Track weiter im Netz publiziert wird, werden wohl auch zu Recht noch viele Anzeigen folgen.