Das Amtsgericht Hamburg hat festgelegt, dass Anwaltskosten für Raubkopierer bei einer Abmahnung auf 150 Euro begrenzt werden.
Ziel des Urteils ist die Verhinderung von Betrug und Abzocke. Dabei sollen für Raubkopierer ein Gebührenhöchstbetrag von 155,30 Euro gelten. „Der Beschluss gebietet den unverschämten Auswüchsen der Abmahnindustrie wenigstens in Bezug auf die direkten Anwaltskosten hoffentlich bald Einhalt„, so Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg.
Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlichte am 19. August einen Beschluss, in dem das Amtsgericht Hamburg die Kosten im Normalfall als angemessen bezeichnete. Dabei bezieht sich das Amtsgericht auf die jüngst beschlossene Modifikation des Urheberrechts, welcher vom Bundesrat jedoch noch nicht zugestimmt wurde. Dazu erklärte das Hamburger Gericht, dass die Wertung des Gesetzgebers als angemessen und erforderlich gelte, so dass Gerichte die Regelung schon jetzt übernehmen können.
Der Bundesverband Musikindustrie äußerte Kritik an der Entscheidung. „Der Bundestagsbeschluss markiert das traurige Fazit einer fehlgeleiteten Urheberrechtspolitik der Bundesregierung„, erklärte Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des BVMI. „Mit der sogenannten Abmahndeckelung wird die berechtigte zivilrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen – und damit das wesentliche Mittel der Rechtsdurchsetzung – drastisch beschnitten„, erklärte Gorny weiter.
Bereits im letzten Jahr erfuhr die Diskussion um das Internet als Zerstörer des Urheberrechts weiteren Auftrieb. Im März 2013 entschied sich die Bundesregierung für mehr Verbraucherschutz bei Urheberrechtsverletzungen.