„Blut gegen Blut 2“ indiziert

"Blut gegen Blut" gegen BPjM: Nun ist auch der zweite Teil von Massivs "Blut gegen Blut" in die Liste A der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien aufgenommen werden, oder, um es kurz und knapp zu sagen: Die CD wurde indiziert, und zwar weil sie nach Ansicht der BPjM einen duchgängig auf "Gewalt und Kriminalität basierten Lebensstil" schildert und "sehr jugendaffin" die Botschaft verbreite, "dass geringster Widerstand mit hemmungsloser Gewalt beantwortet und gebrochen" werden könne.

In der 31-seitigen Begründung werden die für die Indizierung relevanten Tracks wie "Wir randalieren im Knast" oder "Blas den Lauf meiner AK" ausführlichst besprochen. Und stellenweise hat es den Anschien, als ob sich die Damen und Herren wirklich Gedanken gemacht hätten: Ausgehend von Versen wie "Ich überoll‘ Bullen im Panzer/ Ich hol die Kettensäge raus / (…) / Ich zerstückel dich du Hurensohn und steck dich in mein Kleiderschrank‚" wurde sogar darüber diskutiert, ob das Projekt MAS nicht eine "Persiflierung des Gangsterrap-Genres" darstelle. Der "Gesamtauftrit des Interpreten", dazu zählt wohl offenkundig seine optische Präsentation auf dem Cover, spräche jedoch dagegen, vielmehr stehe das Bemühen"um ein hartes und kompromissloses Bild als ernst zu nehmender Gangsterrapper" im Vordergrund.

Um eben dieses Bild bemühe sich der Wahlberliner anscheinend, wenn er "alle Rapper auf’m Splash" mit der "Eisenstange" jagt, auf "Antiopferschlachtzug" geht oder mit "8 Promille im Panzer" fährt, und zwar durch "Wedding 65", so auch der Name des Songs, in dem er dies verkündet. An diesem Stück störte die BPjM vor allen Digen die "verschiedenen Perspektivwechsel", z. B. wenn Massiv zuerst "deskriptiv über das (…) sog. Ghetto berichtet", um dann wieder rasch in die "Rolle des Gewalttäters" zu schlüpfen. (Wieso, er fährt dreht doch nur ’ne Runde um‘ Block, oder?)
Derlei komplexe "Kombination(en) der Erzählperspektive" seien für Jugendliche aus "dem beschriebenen Milieu" wohl unmöglich zu entschlüsseln. Im Klartext soll das wohl heißen, dass die im Text erwähnten "Kids mit einer Pumpgun" aus "Wedding du Basstard" einfach zu blöd für Massiv seien – und deswegen die "Gewalt als gegegen und unausweichlich hinnehmen und nicht mehr in Frage stellen."

Auch wenn wir der Meinung sind, dass auch Weddinger Jugendliche es sehr wohl "in Frage stellen" würden, wenn ein betrunkener Massiv im Panzer die Brunnenstraße entlangrollen würde, das Urteil des BPjM fällt nun mal eindeutig aus: "Das Gremium (…) schätzt die Art der Gewaltdarstellung (…) als im Grenzbereich zu diesem straftatbestand liegend ein. Die CD war deshalb gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 JuSchG in Teil A der Liste aufzunehmen."

Unterm Strich, so finden wir, ist die relevanteste der angeblich im Text verherrlichten Strafbestände die in "Wedding 65" besungene Trunkenheit im militanten Großgefährt. Und selbst dieses Bild ist doch eigentlich viel zu schön, um indiziert zu werden. Oder jedenfalls viel zu bescheuert.