Der Song „Stress ohne Grund„, der anno 2013 einen handfesten Skandal auslöste, wurde seinerzeit offenbar zu Unrecht indiziert. Bushido hatte offenbar vor Gericht Beschwerde gegen das Urteil eingereicht – im Eilverfahren wurde dem EGJ-Boss Recht gegeben. Der Song muss also von Index entfernt werden.
Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied, dass die Indizierung rechtswidrig gewesen sei, da die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien nicht ausreichend geprüft hätte, ob es sich bei „Stress ohne Grund“ um Kunst handele – denn so fällt der Song unter das Recht der Kunstfreiheit, das im Grundgesetz verankert ist.
Im Juli 2013 wurde der Song „Stress ohne Grund„, der sich auf Shindys Debütalbum „NWA“ befand, indiziert. Der Inhalt des Songs wirke verrohend, reize zu Gewalttätigkeiten an und diskriminiere Frauen sowie Homosexuelle, so die Begründung der BPJM. Somit stand das ganze Album auf dem Index, war also vom regulären Handel ausgeschlossen und durfte nicht mehr beworben werden. Die entschärfte Version „NWA 2.0“ kam mit einer Neuauflage von „Stress ohne Grund“ daher, die den Titel „Stress mit Grund“ trägt. Auch andere indizierte Songs wurden ersetzt. Indizierungen sind im Hause Ersguterjunge durchaus keine Seltenheit – erst kürzlich wurde Bushidos Album „Sonny Black“ indziert.