Im scheinbar endlosen Sampling-Streit hat Moses Pelham einen Teilsieg gegen Kraftwerk errungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, unter bestimmten Voraussetzungen sei Sampling zulässig. Nämlich dann, wenn das Original nicht mehr erkennbar ist.
Kein Verstoß gegen Urheberrecht
Der EuGH sieht dann keinen Verstoß gegen das Urheberrecht, wenn Künstler*innen in Ausübung ihrer Kunstfreiheit ein Fragment entnehmen, um es „in geänderter und beim Hören nicht wiedererkennbarer Form“ in einem neuen Werk zu verwenden. In diesem Fall ist auch keine Zustimmung des Urhebers nötig.
Das sei keine Kopie. Vielmehr werde ein „neues und davon unabhängiges Werk“ erschaffen. Die endgültige Entscheidung obliegt nun allerdings noch dem Bundesgerichtshof. Dieser muss das Urteil des EuGH bei seiner Entscheidungsfindung berücksichtigen.
Hintergrund
Gegenstand der Verhandlungen ist ein zweisekündiges Sample in Sabrina Setlurs Song „Nur mir“ , den Pelham 1997 produziert hatte. Das Sample war Kraftwerks „Metall auf Metall“ von 1977 entnommen und in einem sehr aufwendigen und kostspieligen Verfahren modifiziert worden.
Trotzdem klagten Kraftwerk 2012 gegen den vermeintlichen Diebstahl – der Bundesgerichtshof verurteilte Pelham daraufhin. Im November 2015 wurde der Fall in einer mündlichen Verhandlung neu aufgerollt. Vor drei Jahren kippte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil des Bundesgerichtshof, das Kraftwerk Recht gegeben hatte.
Der Grundkonflikt der Debatte ist die Frage, ob Kunstfreiheit oder Urheberrecht mehr wiegen. Und ob das Sampling, also eine Technik, die seit Beginn Teil der HipHop-Kultur ist, endlich Anerkennung findet.