Statt des Videos bekamen die YouTube-User einen Hinweis zu sehen, der besagte, der Clip sei wegen Urheberrechten, die beim Major-Riesen Universal Music Group lägen, gesperrt. Das hatte für allerlei Spekulationen gesorgt, denn schließlich ist in dem Clip kein urheberrechtsgeschütztes Material von Universal verwendet worden. Universal hatte auf Anfrage erklärt, einige der gezeigten Stars seien mit der Verbreitung nicht einverstanden.
Dem wiederum hatte MegaUpload widersprochen und gegen die Sperrung des Clips in Amerika geklagt. Alle Künstler, die dort zu sehen sind, hätten ihr Einverständnis erklärt, so der Betreiber der Filesharing-Seite. Als Beleg legte man eine Vereinbarung mit will.i.am vor. Und siehe da, plötzlich war das Video bei YouTube wieder zu sehen.
In einer Eingabe bei Gericht erklärte die Universal Music Group nun laut dem Nachrichtenmagazin Spiegel, man habe die Sperrung gar nicht bei YouTube beantragt. Vielmehr habe man eine Vereinbarung mit YouTube, selbsttätig Videos zu löschen und zwar nicht nur bei Urheberrechtsverletzungen, sondern in einer Vielzahl von möglichen Fällen, die vertraglich festgehalten seien.
Der Eigentümer von YouTube, Google, erklärte daraufhin seinerseits in einer knappen Stellungsnahme: "Unsere Partner haben keine weitreichende Rechte, alles aus unserem Angebot zu entfernen, was ihnen nicht gefällt." In bestimmten Fällen könnten Partner (wie z.B. die Universal Music Group) Live-Aufnahmen von Künstlern, mit denen dies vereinbart sei, löschen. Der genaue Inhalt der Verträge sowie die "Partner", mit denen diese geschlossen wurden, bleiben aber vorerst unbekannt. Es darf also bis auf weiteres munter weiterspekuliert werden…