Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat einige Alben genannt, für die im vergangenen Jahr eine Indizierung beantragt wurde, die aber letztlich nicht indiziert wurden. Das berichtet schnittberichte.de. Demnach standen unter anderem das K.I.Z-Mixtape „Ganz oben“ und Schwesta Ewas Album „Kurwa“ auf dem Prüfstand.
„Ganz oben“ wurde laut BPjM nicht indiziert da „trotz einiger bedenklicher Textpassagen, die selbstironischen und sozialkritischen Elemente so deutlich seien, sodass von keiner verrohenden Wirkung auszugehen sei“ . Zur Nichtindizierung der Schwesta Ewa Platte gibt es dagegen keine Begründung seitens des BPjM.
Außerdem sei eine Klage gegen die Indizierung des Bushido-Albums „Sonny Black„ eingereicht worden. Diese habe das Verwaltungsgericht Köln jedoch abgelehnt. Gegen diese Entscheidung seien wiederum Rechtsmittel eingelegt worden.