Noch bevor die Anklageschrift verlesen werden konnte, stellten die Verteidiger der Angeklagten den Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen „Vorliegen eines Verfahrenshindernisses„.
Diesen Vorstoß begründeten die Anwälte damit, dass Xatar und seine Komplizen während der Zeit im irakischen Gefängnis bereits genug Leid erfahren hätten. De irakische Geheimdienst habe die Männer schwer gefoltert und von Misshandlungen ist die Rede. Rechtsanwalt Bremer wird mit den Worten zitiert: „Mein Mandant wurde mit einem Elektroschocker gequält, musste stundenlang in der Hocke sitzen und mit der Faust gegen eine heiße Metallplatte schlagen.“
Auch von anderen Foltermethoden wird berichtet. So hätten die Gefangenen in der Hocke verharren müssen, den Kopf nach unten gesenkt, damit das Blut in den Kopf läuft und ein unerträglicher Druck erzeugt wird. Wer sich dann bewegt habe, sei mit dem Gewehrkolben blutig geschlagen worden. Manchmal seien die Häftlinge auch an einen Kran gehängt worden.
Die deutschen Behörden hätten diese Methoden billigend in Kauf genommen und durch die gezielte Erwähnung der Höhe der Beute, diese Gewaltexzesse geradezu provoziert, so Bremer in seiner Erklärung
Xatars Anwalt behauptet zudem, dass die deutschen Zielfahnder mit den irakischen Behörden, in völkerrechtlich unzulässiger Weise, einen Handel abgeschlossen hätten, wohlwissend dass Gefangene dort unmenschlich behandelt werden.
Außerdem hätten die Zielfahnder, die am 25.02. mit einem Sonderflugzeug in den Irak reisten, um Xatar und zwei seiner mutmaßlichen Komplizen „abzuholen„, in Wahrheit eine „Entführung verübt„.