Sisqo schwängerte 14-Jährige

Dass Musiker sich gerne auf ein wenig Groupie-Zuneigung  einlassen, ist längst ein offenes Geheimnis. Man könnte fast sagen, dass das Techtelmechtel im Hotelzimmer oder im Tourbus, im Anschluss an den eigenen Auftritt, schon zur festen Tradition des Touralltags gehört.

Manche Künstler verteilen sogar extra angefertigte Bändchen, die den Zutritt in die Gemächer der Stars gewähren. Einige verzichten beim Beischlaf mit den besonders zugeneigten Fans sogar auf gängige Verhütungsmittel und nur die Wenigsten lassen sich vorher den Ausweis der Auserwählten zeigen. Beides hätte Sisqo, seines Zeichens Ex-Frontmann der ehemals erfolgreichen R´n´B Kapelle Dru Hill besser tun sollen, denn nun steht ihm eine Unterhaltsklage ins Haus.

Vor etwa zehn Jahren kam es wohl zu einer Begegnung zwischen ihm und einer damals 14- Jährigen aus Zürich, die er bei der ersten und einzigen Zusammenkunft schwängerte.  Sisqo kann sich dennoch glücklich schätzen, dass ihn jetzt lediglich eine Unterhaltsklage erreicht, denn im Normalfall müsste der Sänger mit einer Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren wegen Verführung einer Minderjährigen rechnen. Üblicherweise beträgt die Verjährungsfrist für diese Straftat 15 Jahre. Sofern der Künstler aber davon ausging, dass es sich bei dem Mädchen um eine 16-Jährige handelte, verringert sich die Frist auf sieben Jahre. Da es bereits 1999 zu der Begegnung kam, wird sich in diesem Fall vermutlich kein Anwalt mehr der Sache annehmen. Fest steht nur, dass ein Züricher Gericht nun die Vaterschaft Sisqos bestätigte, weshalb er nun voraussichtlich für den Unterhalt des Kindes aufkommen muss. Warum es nicht früher zu einer Verhandlung gegen den Musiker kam, lässt sich darauf zurück führen, dass die Betroffene seinerzeit keine Klage einreichen wollte.

Der Erzeuger des Kindes weiß derweil noch gar nichts von der Klage, über seine vermeintliche Vaterschaft unterrichtete ihn die junge Mutter damals allerdings per E-Mail.