Bushido hat einen weiteren Sieg gegen Berlins Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit vor Gericht erzielt. Die Klage des Politikers wegen angeblicher Volksverhetzung und Beleidigung auf Shindys mittlerweile indiziertem Song „Stress ohne Grund“ wurde auch in zweiter Instanz abgelehnt. Das Landgericht Berlin bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten.
Anscheinend plant Bushido nun, selbst zu klagen, und zwar auf Schadensersatz wegen der Indizierung des Songs. Das berichtet eine Berliner Boulevardzeitung in ihrer heutigen Ausgabe.
Bushido hat sich bereits vor einiger Zeit öffentlich von den Vorwürfen distanziert und erklärt, sein Part auf „Stress ohne Grund“ sei keinesfalls als Aufruf zu Gewalt und die fraglichen Textstellen nicht wörtlich oder persönlich zu verstehen.
Zwei der in dem Song namentlich genannten Politiker, Berlins regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) und Serkan Tören (FDP), hatten Strafanzeige wegen Beleidigung und Gewaltandrohung gegen Bushido gestellt. Zunächst hieß es aus Justizkreisen, die betreffenden Textstellen seien wohl durch die Kunstfreiheit gedeckt, dann aber erhob die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Berliner. Diese wurde vom Amtsgericht Tiergarten aber nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.
„Stress ohne Grund“ ist im Juli auf Shindys Debütalbum „NWA“ erschienen, Song und Album landeten knapp eine Woche nach Veröffentlichung schon auf dem Index und durften nicht mehr an Minderjährige verkauft oder beworben werden. Kurz darauf erschien ein Re-Release des Albums mit dem Titel „NWA 2.0“, auf dem „Stress ohne Grund“ durch den Track „Stress mit Grund“ ersetzt wurde – ergänzt durch ein Haftbefehl-Feature.