Erster Prozesstag im Plagiatsstreit

Am Hamburger Landgericht ging gestern der erste Prozesstag im Plagiatsstreit zwischen Bushido und der Band Dark Sanctuary ohne eine gütliche Einigung zu ende. Wie wir berichteten geht es um insgesammt 16 Titel der Gothicband, die der Rapper und Produzent hauptsächlich für sein Platinalbum "Von der Skyline zum Bordstein zurück" sampelte. Laut Landgericht geht es immerhin um einen Streitwert von knapp 100.000 Euro, der Anwalt von Dark Sanctuary, Alexander Duve setzt ihn sogar noch ein ganzes Stück höher an. Das wäre wohl selbst für Bushido ein harter Brocken.

Nichtsdestotrotz wies sein Anwalt Stefan Fiedler die Möglichkeit, sich über einen Vergleich zu einigen, bevor es zum eigentlichen Prozess kommt, zurück. Nun wird das Verfahren am 13. März fortgesetzt; bei einem bereits durchgeführten Gutachten kamen die Zuständigen zu einem Ergebnis, das ihnen bei Urheberechtsverstößen in diesem Ausmaß noch nie untergekommen sei. Das Gericht behält sich aber vor, ein weiteres durchzuführen.

Weiterhin konnte der zuständige Richter nicht nachvollziehen, weshalb bislang keine außergerichtliche Einigung zwischen den beiden Parteien möglich gewesen ist. Nach Meinung  von Duve folge das Gericht in weiten Teilen den Ansichten seiner Mandanten, sodass er dem Prozess "außerordentlich gelassen" entgegen blicke. Sollte er Recht behalten, könnte Dark Sanctuary nicht nur Schadenersatz, sondern sogar die Vernichtung der bislang nicht verkauften Exemplare von Bushidos 2006er Album fordern.

Eine Vorstellung, die bei zahlreichen Bushido-Hatern sicherlich Schadenfreude weckt, noch ist hier aber nichts entschieden. Wir blicken also gespannt dem 13. März entgegen. Vielleicht wird dann Mr. Platin höchstpersönlich vor Gericht erscheinen, heute vermisste man ihn schmerzlich.