B-Tight sorgt für Rechtsstreit

Der Kampf der Stadt München gegen B-Tight geht in die nächste Runde. Erst wurde es dem Aggro Rapper untersagt auf der Juice Party aufzutreten, dann durfte er nicht bei den MTV EMA`s performen. Initiiert wurden die Verbote vom Jugendamt der Stadt München, die die Liveshows von "Bobby Dick" als zu hart und jugendgefährdend einstuften.

 Den vorläufige Höhepunkt gab es im Herbst letzten Jahres, als der 28 Jährige im Rahmen seiner “Ich Bin`s Tour“ im Münchner Club Backstage auftreten sollte. Die städtische Jugendbehörde bewirkte eine Verfügung, nach der nur ab 18 Jährige das Konzert besuchen durften. Da zu  B-Tights Hörerschaft aber hauptsächlich Minderjährige zählen, befürchtete das Backstage, dass die Besucher ausbleiben könnten und sagten den Auftritt ab. Nun zieht der Veranstalter "wegen der Gefahr, dass dies jederzeit wieder passieren könnte"; gegen die Stadt vor Gericht. Begründet wird die Klage damit, dass das Konzert in München deutschlandweit das einzige gewesen wäre, was unter Ausschluss von Minderjährigen hätte stattfinden sollen.

Während man die Chancen des Clubs als sehr gering einschätzt, haben deutschlands Jugendschützer bereits den nächsten “Sieg“ gegen Robert Edward Davis aka. B-Tight errungen. Die Bundesprüfstelle Für Jugendgefährdende Medien hat sein Album "Neger Neger" auf den Index gesetzt. Die betreffende Verfügung wird noch diesen Monat veröffentlicht.