P. Diddy unschuldig?!

Wie sich über die letzten Jahre so herausstellte, ist P. Diddy ja eher einer der temperamentvollen Sorte. Auch voriges Jahr hat er diesen Charakterzug wieder gekonnt in Szene gesetzt, und zwar soll er die Verlobte des Immobilienmaklers Gerard Rechnitzer auf der Oscarverleihung unverhohlen angeflirtet haben, der daraufhin wohl etwas unsanft versucht war Diddy loszuwerden. Dieser schwang daraufhin kurzerhand seine Faust in Richtung Rechnitzer’s Gesicht. Der Geschlagene möchte Sean Combs nun verklagen (alles andere wäre ja blöd). Doch Diddy weiß sich sehr wohl zu helfen, und boxt sich mit einem durchaus schlagfertigen Argument so ein bisschen selbst ins Aus. Laut P.’s Aussage soll er nicht der Schuldige sein, denn schließlich sei der Kläger selbst gegen seine Hand gelaufen.

Dieser Mann bewegte sich immer mehr in meine Richtung, als er mir zu Nahe kam, streckte ich instinktiv meine Hand aus, die nicht zu einer Faust geballt war, um mich zu schützen. Jeglicher Kontakt zwischen Mr. Rechnitzer und mir, wurde durch seine Vorwärtsbewegung in die Richtung meiner Hand verursacht, so Diddy’s Statement zu dem Vorwürfen.

Diddy’s Sprecher sprach von einem weiteren Beispiel eines Opportunisten der ein Verfahren auf Lügen basierend anstrebt.

Lassen wir uns mal überraschen was die Richter in diesem Fall für die Wahrheit halten.