Gegen illegale Musikdownloads

Der Kampf der Musikindustrie gegen illegale Downloads ist aktuell wie nie und geht in die nächste Runde.

Im langwierigen Rechtsstreit zwischen der GEMA und dem Dienstanbieter Rapidshare, wurden am 21.September zwei Urteile verlesen, in denen es hieß, das Gericht habe "die Verantwortlichkeit der Betreiber der Dienste rapidshare.de und rapidshare.com für über diese Dienste illegal herunterladbare Musikwerke bestätigt". Das Gericht sehe den Dienstbetreiber gesetzlich in der Pflicht, zu kontrollieren, ob strittige Musikwerke über ihre Plattformen angeboten werden, und dürfe sich nicht auf fehlende Filtersysteme berufen, sondern müsse die Plattform auch durch Mitarbeiter überwachen lassen, berichtete die Musikwoche. Die GEMA wertet diese "wichtige Grundsatzentscheidung" als "bahnbrechenden Erfolg".

Außerdem war es erst in der vergangenen Woche den zuständigen Behörden gelungen, mehrer Gruppen zu zerschlagen, die an der Verbreitung illegaler Kopien von Unterhaltungsmedien in Deutschland maßgeblich beteiligt waren. Zusätzlich habe auch die Gruppe „Lightforce“ aufgegeben, was sich laut der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) „in einer beachtlichen Reduzierung des illegalen Angebots raubkopierter Entertainment-Software niederschlagen“ wird.